Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein 20jähriger (A) ist familienversichert. Die KV versendet im Januar einen Fragebogen zum Einkommen der Eltern. Dieser wird wahrheitsgemäß beantwortet.
Im April bewirbt sich A für ein Studium, bekommt dieses nicht. Im August schreibt sich A für ein anderes Studium ein, das im Oktober beginnt.
Im Dezember erhalten die Eltern ein Schreiben der KK, dass die Familienversicherung rückwirkend zum 1. März endet (wg. Höhe Einkommen der Eltern). Für A wird nicht der Studentenbeitrag erhoben, sondern der normale Beitrag. Da A bislang familienversichert war, gab es ja auch keinen Grund, einen Nachweis fürs Studium bei der KK einzureichen.
Fragen:
- Kann die KK rückwirkend den vollen Beitrag verlangen, obwohl sie ja seit einem Dreiviertel Jahr die Information über das Einkommen der Eltern hatte (hätte sie die Eltern früher über das Ende der Familienversicherung informiert, hätten diese ja die Immatrikulationsbescheinigung auch viel früher geschickt)
- Ab wann müsste ggf. der Studentenbeitrag gelten? Ab der ersten Bewerbung für ein Studium (Studienabsicht) oder erst ab Immatrikulation?
Leider werde ich bei eigener Recherche nicht fündig.
Danke!