Ab wann gilt Studententarif bei Krankenversicherung?

Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein 20jähriger (A) ist familienversichert. Die KV versendet im Januar einen Fragebogen zum Einkommen der Eltern. Dieser wird wahrheitsgemäß beantwortet.
Im April bewirbt sich A für ein Studium, bekommt dieses nicht. Im August schreibt sich A für ein anderes Studium ein, das im Oktober beginnt.
Im Dezember erhalten die Eltern ein Schreiben der KK, dass die Familienversicherung rückwirkend zum 1. März endet (wg. Höhe Einkommen der Eltern). Für A wird nicht der Studentenbeitrag erhoben, sondern der normale Beitrag. Da A bislang familienversichert war, gab es ja auch keinen Grund, einen Nachweis fürs Studium bei der KK einzureichen.

Fragen:

  1. Kann die KK rückwirkend den vollen Beitrag verlangen, obwohl sie ja seit einem Dreiviertel Jahr die Information über das Einkommen der Eltern hatte (hätte sie die Eltern früher über das Ende der Familienversicherung informiert, hätten diese ja die Immatrikulationsbescheinigung auch viel früher geschickt)
  2. Ab wann müsste ggf. der Studentenbeitrag gelten? Ab der ersten Bewerbung für ein Studium (Studienabsicht) oder erst ab Immatrikulation?

Leider werde ich bei eigener Recherche nicht fündig.

Danke!

Hallo!

es ist doch so, Familienversichert kann der Student nicht mehr sein, warum auch immer. Das ist doch Fakt.
Darum kommt man doch nun nicht mehr herum. Von März bis Sept. war er nicht versichert.
Punkt.
Das wird nachgefordert (Normaltarif, dürfte so um 150 €/Monat liegen).

Was für eine Immatrikulationsbescheinigung hättest Du früher einreichen können ? Die vom Oktober ?
Was sollte das nützen wenn der Student nicht familienversichert werden konnte und auch noch kein Studententarif (erst ab Okt.) greift ?

Meines Erachtens ist man doch während Wartezeit auf einen Studienplatz oder bei Suche danach noch nicht im Studententarif versicherbar.
Also familienversichert oder selbst versichern oder über eine eigene Arbeit versichert.

MfG
duck313

Hallo,
Es gilt, dass die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres durchgeführt wird und bei Berufs- oder Schulausbildung/Studium bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden kann.
Insofern verstehe ich in diesem Falle nicht, warum die Familienversicherung überhaupt endete.
Der Fragesteller war bzw. ist 20 Jahre alt, d.h. solange er die Einkommensgrenze nicht übersteigt, bleibt er bis zum 23. Lebensjahr familienversichert und wenn er eingeschriebener Student ist, bis zum 25. Lebensjahr.
Das Einkommen der Eltern hat damit nix zu tun.
Also, entweder liegt hier ein grober Fehler der Kasse vor, oder der Savhverhalt wurde nicht so ganz richtig geschildert.
Gruss
Czauderna

Du hast recht. Da stimmt was nicht.
Wenn, dann geht es um das Einkommen des familienversicherten Studenten.
Wenn der einen Nebenjob/Minijob hat oder Zinseinnahmen z.B.

Wenn es nicht um das Einkommen des Studenten geht, dann kann es m.E. nur der Fall sein wo von den Eltern einer in der PKV ist und sehr gut verdient.
Dann kann der GKV versicherte „Geringerverdiener“ sein Kind nicht familienversichern.

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Da sich seit meinem Studium anscheinend etwas geändert hat und man gar nicht in der studentischen Krankenversicherung „eintreten“ muss: was hat A vpn April bis Oktober gemacht, hatte A eigenes Einkommen? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Und, was schon erwähnt wurde: ist ein Elternteil in der PKV versichert und verdient mehr als das Elternteil in der GKV? Sonst spielt das Elterneinkommen doch keine Rolle.

Hallo,

der Studententarif nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt erst ab Tag der Studenteneigenschaft, in diesem Fall also ab 1.10. Eine Bescheinigung, dass er Student ist, kann auch erst ab 1.10. gelten. Es gibt nur einen Studententarif, einen Student-sein-wollenden-Tarif gibt es nicht.

Das sehr lange Verfahren bei der Krankenkasse ist äußerst ungewöhnlich. Evtl. ist der Familienversicherungsfragebogen erst wesentlich später bei der Krankenkasse angekommen. Oder die Krankenkasse hat sie Entscheidung zur Beendigung der Familienversicherung aufgrund anderer Unterlagen getroffen (z.B. Zuzahlungsbefreiungsantrag für 2019 oder Fragebogen zur Beitragsberechnung des GKV-Elternteils). Wenn einen der Ablauf genauer interessiert, kann man sich von der Krankenkasse Kopien aller Unterlagen zur Familienversicherung aus 2018 anfordern. Nach den bisherigen Angaben ist nicht erkennbar, aus welchem Grund die Familienversicherung genau zum 28.2.2018 endete (das Ende der Familienversicherung wegen der Einkommenshöhe des PKV-Elternteils ist nachvollziehbar).
Gruß
RHW

Hallo,

Im Dezember erhalten die Eltern ein Schreiben der KK, dass die Familienversicherung rückwirkend zum 1. März endet (wg. Höhe Einkommen der Eltern).

Dann kann es nur an der PKV-Klausel nach § 10 Abs. 3 SGB V liegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Gruß
RHW

Hallo,
daran hatte ich zwar auch schon gedacht, aber den Gedankennwieder verworfen weil er doch geschrieben hatte, dass Anfang des Jahres bereits die Einkommenserklaerung abgegeben wurde.
Wieso wurde dann erst im Oktober rueckwirkend die Familienversicherung aufgehoben ?
Aber, ihr habt recht, waere trotzdem der einzig denkbare Grund
Gruss
Czauderna

sollte natürlich „von“ heißen.

Wenn ein Moderator das zufällig liest, kann er das im vorherigen Posting korrigieren und dieses Posting hier wieder löschen. :smiley:

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