Ab wann greift die Rechtschutzversicherung?

Hallo liebe Community,
ich befinde mich momentan in folgender Misslage. Meine Verlobte und ich haben ein Cateringteam engagiert um auf unserer Hochzeit zu kochen. Jedoch haben wir nun die Hochzeit aufgrund eines Todesfall in der engeren Familie fürs erste abgesagt. Die Chefin dieser Cateringfirma lügt mich nun seit fast 3 Monaten an das sie mir das Geld überwießen hat, dann es doch jemand falsches erhalten hat usw.

Nun erwege ich zum Anwalt zu gehen. Habe jetzt auch eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Jetzt wollte ich mal Nachfragen ob die Rechtschutzversicherung überhaupt eingreift. (Mir ist bewusst das ich eine Wartezeit von 3 Monate habe), was ich eher meine ist, der Cateringvertrag wurde im Jahr 2018 abgeschlossen. Habe aber erst jetzt eine Rechtschutzversicherung. Würde die Versicherung da greifen oder sagen die da eher, da der Kaufvertrag vor dem Abschluss der Rechtschutzversicherung abgeschlossen wurde gibt es keine Kostendeckung?

Mit freundlichem Gruß

Eddy

Di greift natürlich nicht wenn die Vers. erst jetzt abgeschlossen wurde, die Wartezeit aber 3 Monate beträgt.
So eine Fordrung kann man aber auch ohne Rechtsschutzvers. eintreiben. Die Chance, dass das Unternehmen zur Zahlung samt der Gerichtskosten und Deines Anwaltes verdonnert wird, sind doch nicht schlecht. ramses90

Es geht bei dieser Frage darum ob bereits Streitigkeiten/Probleme mit der Kündigung und möglichweise Rückzahlung der Vorkasse vor dem Abschluss der Versicherung vorlagen. Die Bestellung des Caterings an sich ist nicht das Problem.

Beispiel: Mietvertrag. man wohnt schon 3 Jahre dort, schließt dann neu einen VS-Vertrag ab. So weit OK, gibt es nun neue Probleme mit dem Vermieter bei Kündigung oder Mängeln, dann würde die VS schon leisten müssen.
Aber ,wie gesagt, nicht wenn Du dich schon lange mit so einem Problem wie Mangel oder Abrechnungsproblemen herumschlägst.

Aber wo ist das Grundproblem ?
Was sagt dein Vertrag über das Catering zum Thema Absage und Gelderstattung der Vorkasse/Anzahlung ?
Wenn rechtlich etwas zu holen ist, dann braucht man nicht unbedingt Anwalt und Rechtschutz. Ist eine Zahlung klar, dann kann man die auch durchsetzen (Mahnbescheid, Klage).
Anwalt macht nichts anderes.

Aus meiner Sicht hat es keinen Sinn (Zweck) die 3 Monate abzuwarten und dann zu hoffen die VS übernimmt Rechtsschutz für einen Fall der schon läuft und den du erst dann rechtlich angehst.

MfG
duck313

MfG
duck313

Wenn der Laden aber so klamm ist, dass er solche Spielchen spielt, muss man bedenken, dass da ggf. nichts mehr zu holen ist, und dann bleibt man auf den zusätzlichen Kosten sitzen, da weder Anwälte noch Gerichte für umme arbeiten. D.h. da sollte man vorher mal etwas nachforschen. Zudem könnte bei anwaltlicher Tätigkeitsaufnahme auch die Gegenseite auf den Trichter kommen, sich beraten zu lassen. Und da müsste man dann mal so sehen, was die Firma im konkreten Fall tatsächlich so zurück zu zahlen hat. Denn „einfach mal so“ kündigen und das komplette Geld zurück verlangen ist nicht. Je nachdem, welchen Aufwand der Laden schon gehabt hat, was er unter Abzug ersparter Aufwendungen so verdient hätte, und ggf. Schadenersatz für Leerlauf, weil er an dem Tag keinen anderen Auftrag mehr bekommen konnte, und jetzt Personal und Geräte Stillstand hatten, kann der Rückzahlungsbetrag recht deutlich schrumpfen.

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Also erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten. Momentan liegt noch kein Rechtsstreit vor, ich erwege es nur im Moment.

Ich wusste gar nicht, dass ich als Privatperson ein Mahnbescheid ausstellen darf bzw. kann. Dann werde ich das genauso auch machen.

Vielen lieben Dank und Grüße

Eddy

Momentan hatte das Cateringunternehmen noch keinen Aufwand, die Hochzeit wäre erst im September gewesen.
Der volle Betrag wird auch laut Vertrag nicht erstattet.

Insgesamt wurden 4500€ eingezahlt, dabei gelten 500€ als Anzahlung. Diese 500€ behält rechtlich das Unternehmen, aber auf die restlichen 4000€ habe ich meinen Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Albrecht

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Ausstellen darfst du keinen Mahnbescheid, nur beantragen. Das darf aber jeder.
Näheres dazu, findest Du hier:

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YMMD.

awM

Hallo,

wie bereits beschrieben wurde braucht es zunächst nicht zwingend einen Anwalt.

Auf der Seite https://www.mahngerichte.de/ lässt sich das zuständige Mahngericht finden.
Hier ist auch das Online Mahnverfahren direkt verlinkt.

Alles Wissenswerte ist hier auch aufgelistet, sodass man sich dort einmal einlesen kann.

Viel Erfolg dabei!