Ab wann hat man 5 Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht?

Angenommen ein Arbeitnehmer hat den ersten Arbeitstag am 01.01.2010, hat er dann am 31.12.2014 die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht um Anspruch auf die Betriebsrente zu bekommen?
Und wenn er vor dem 01.01.2010 über Zeitarbeit bei der gleichen Firma tätig war, werden die z.B. 6 Monate an die
Betriebszugehörigkeit angerechnet?

Danke im Voraus…

Am Ende des 31.12.2014 sind die 5 Jahre erreicht.
Die Zeit bei der Zeitarbeitsfirma werden normalerweise nicht dazu gerechnet.
Gruß Michael

Hallo,

wenn es im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche abweichende Uhrzeit gibt, beginnt das Arbeitsverhältnis am Tag des Beginns der Vertragslaufzeit um 0:00 Uhr. Ob der Tag des Vertragsbeginns dabei evtl. ein Sonn- oder Feiertag ist, spielt dann keine Rolle.

In diesem oben beschriebenen Fall ist dann eine nach Jahren berechnete Betriebszugehörigkeit ( wenn der Vertrag am 01.01. begonnen hat), regelmäßig am 31.12. um 24:00 Uhr erfüllt - übrigens auch dann, wenn zum 31.12. gekündigt wird, weil auch die Kündigung erst nach 24:00 Uhr wirksam wird.

Zeiten der vorherigen AN-Überlassung beim gleichem AN werden grundsätzlich nicht angerechnet, soweit es hierzu keine anderslautende Vereinbarung gibt.

&Tschüß
Wolfgang