Ab wann ist ein Bausparvertrag überspart und kann von der Bank gekündigt werden?

Hallo liebe Experten, bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich habe 2011 einen Bausparvertrag (zum Zwecke des Sparens, nicht des Bauens) mit einem für heutige Verhältnisse sehr guten Zins abgeschlossen. und zahle seitdem jährlich das Maximum von 15% der maximalen Bausparsumme ein. Ich habe dieses Jahr 75% der Bausparsumme erreicht, könnte also auch im Januar 2016 noch einmal theoretisch meine 15% draufpacken (=insgesamt 90%), ohne das Miximum erreicht zu haben.
Zu meinem Anliegen: Da ich im Moment bei anderen risikolosen Geldanlagen wesentlich weniger Zinsen bekomme, möchte ich diesen Bausparvertrag möglichst lange laufen lassen. Ich habe versucht, mich ein wenig schlau zu lesen und habe gesehen, dass Banken begonnen haben, entsprechende Verträge rigoros zu kündigen, nachdem die Bausparsumme erreicht oder überschritten wurde.
Meine Frage lautet wie folgt: Zählen die bereits ersparten Zinsen mit zur Bausparsumme? Wenn ja, wäre mit einer neuerlichen Zahlung von 15% und den ersparten Zinsen nächstes Jahr wohl Ende. Die Bausparsumme wird zu 1% regulär auf das Bausparkonto verzinst und zusätzlich zu 2% auf ein Sonderzinskonto. In meinen jährlichen Benachrichtigungen zum Bausparvertrag werden beide Posten getrennt aufgeführt und nur am Ende als Gesamtsumme addiert.
Ich könnte sicherlich auch die Bank fragen, habe aber die Befürchtung, nicht 100%ig ehrlich behandelt zu werden (da ich vermute, dass es der Bank gelegen käme, mir nicht länger eine überdurchschnittliche Rendite zahlen zu müssen, die sie ja anderweitig erst einmal erwirtschaften müsste).

Für Eure Antworten möchte ich mich herzlich im Voraus bedanken!

Hallo,

genau so ist es.

Gruß
C.

Nicht ganz richtig. Die Bausparsumme ist die bei Eröffnung des Vertrags vereinbarte Summe, also zum Beispiel: 20.000 Euro.

Die Zinsen zählen zum Bausparguthaben, insofern sie bereits gebucht sind. Das Bausparguthaben wird verzinst. Der von dir sogenannte Sonderzins ist ein jährlicher Bonus, der aber nicht mitverzinst wird. Sprich du bekommst einmal Jährlich 2 % auf das vorhandene Bausparguthaben als Bonus gewährt, der seperat geführt wird.

Du kannst einen Bausparvertrag bis zur Bausparsumme ansparen. Darüber hinausgehende Zahlungen muss die Bausparkasse nicht annehmen.

Verzinst wird das Guthaben bis zum Tage der Auszahlung, auch wenn der Betrag über die Bausparsumme hinausgeht. (Allerdings werden über die Bausparsumme hinausgehenden Zahlungen oder Zinserträge nicht mehr mit der Wohungsbauprämie gefördert!)

Es ist richtig, dass die Bausparkassen die Verträge kündigen. Jedoch müssen die ja auch Wissen, wohin Sie das Guthaben überweisen sollen!!! :wink: Solange du also kein Konto angibst, wirds schwer für die Bausparkasse die Auszahlung vorzunehmen. Und die bekanntgabe eines Kontos werden die wohl nicht einklagen.

Hoffe das hilft dir!

Richtig, ich hätte schreiben sollen, daß nur die gebuchten Zinsen mitgerechnet werden. Das war mir so selbstverständlich, daß ich es nicht explizit erwähnt habe.

Zum einen haben die ja die Kontonummer, von der aus das Geld jenseits der VL eingezahlt wird. Zum anderen ist eine fällige Verbindlichkeit nun einmal fällig und über kurz oder lang kommt der Gläubiger in Annahmeverzug. Einfach aussitzen funktioniert also nicht.

Man sollte dann noch mal die Bausparbedingungen genau lesen, was da über eine Kündigung steht. Einen Dauerauftrag kann man löschen. Und ob eine Überweisung vom eigenen Konto kommt weiss die Bausparkasse nicht, daher werden die nicht einfach auf irgendeine Kontonummer überweisen, ohne Zustimmung des Bausparers. Annahmeverzug entsteht, dass mag sein, Frage ist was dann passiert!?

Natürlich weiß die Bausparkasse, wer der Kontoinhaber des Kontos ist, von dem die Zahlungen kommen. Dieser wird nämlich mit übermittelt, wie man problemlos auf den eigenen Kontoauszügen nachvollziehen kann.

Na, es gibt überhaupt keine Zinsen mehr.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__301.html

War mir so nicht bekannt, ist aber nur dann der Fall, wenn Annahmeverzug besteht. Noch mal der Tipp, die ABB genaustens zu lesen, der Kündigung widersprechen und RA aufsuchen.

Ja, natürlich. Schrieb ich ja auch und zwar als Entgegnung auf Deinen Vorschlag, darauf zu hoffen, daß die Bausparkasse das Guthaben nicht unterbringen kann und anschließend munter weiter verzinst.

Wofür das gut sein soll, erschließt sich mir nicht. Daß ein Bausparvertrag gekündigt werden kann, wenn die Bausparsumme erreicht ist, ist (zumindest unter den Leuten, die sich in dem Bereich auskennen) unbestritten. Fraglich war bis neulich nur, ob der Vertrag von der BSK schon vorher wirksam gekündigt werden kann. Um diesen Fall geht es aber nicht, sondern darum, daß der Fragesteller kurz davor ist, die Bausparsumme komplett anzusparen.

Einer dann mutmaßlichen folgenden Kündigung kann man zwar widersprechen und man kann natürlich auch dagegen klagen, aber die Erfolgsaussichten sind dann so überschaubar wie die Zinssätze auf einem normalen Sparkonto.