Ab wann ist ein Plagiat ein Plagiat?

Hallo liebe Experten,

meine Frage steht im Titel!
Wenn ein Diplomand beispielsweise für einen oder zwei Sätze die Quellenangabe vergisst (was schnell passieren kann), gilt dieses dann auch als Plagiat?

Gruß Sawyer

Hallo Sawyer,

meine Frage steht im Titel!
Wenn ein Diplomand beispielsweise für einen oder zwei Sätze
die Quellenangabe vergisst (was schnell passieren kann), gilt
dieses dann auch als Plagiat?

einem Diplomanden in einer Diplomarbeit darf das schlicht und einfach nicht passieren.

Schließlich gibt er / sie in einer Erklärung an, die Diplomarbeit eigentständig erstellt zu haben und alle verwendeten Hilfmittel in vollem Umfang angegeben zu haben.

Wenn ich als Korrektorin einer Diplomarbeit, dann ein Zitat entdecke, das nicht als solches ausgewiesen ist, woher soll ich dann wissen, daß da nicht noch viel mehr im Busch ist?

Von einem „Plagiat“ würde ich deswegen nicht sprechen, außer wenn die ganze Arbeit eines anderen als eigene ausgegeben wird.

Viele Grüße

Iris

Ich glaube nicht das eine vergessene Fußnote als Plagiat ausgelegt wird. Schließlich wirst du ja auch nicht die Quele 1:1 vom Wortlaut übernehmen. Falls doch, würdest du dies schon im Text durch Anführungsstriche kenntlich machen und dann wirste auch die Fußnote nicht vergessen.

Abgesehen davon:

Ich weiß nicht wie weit du im Stuium bist, aber wen du ne Diplomarbeit schreibst hast du in der Regel schon nen Haufen Hausarbeiten geschrieben und bist so auf deine Fehler aufmerksam gemacht worden das du diese in der Diplomarbeit eigentlich nicht mehr machst.

Hi,

jede Stelle einer Diplomarbeit, die nicht aus dem Kopf des Autors (oder dem Allgemeingut, siehe Duden, Lexika, …) kommt und nicht mit einer Quellenangabe belegt ist, ist ein Plagiat. Es ist egal, wie lang die Stelle ist, und es ist egal, ob wörtlich zitiert wurde oder sinngemäß zitiert wurde. Für Plagiat wird Abzug bei der Bewertung vorgenommen, und zwar entsprechend dem Anteil des Plagiats an der Gesamtleistung. Wenn also die Hälfte der Arbeit plagiiert ist und die andere Hälfte mit „gut“ zu bewerten ist, ergibt sich aus (6+2):2 die Note 4.
Das REchenbeispiel und damit die Gewichtung des Plagiats habe ich aus meiner Praxis in der Bewertung von Seminararbeiten an Schulen entnommen. Da der Korrektor Abzug wegen des Plagiats vornimmt, muss er / sie dir belegen, dass du es abgeschrieben hast. Natürlich kann er nicht jeden einzelnen Satz überprüfen, aber bestimmte Dinge fallen einem mit einer Minimalerfahrung als Korrektor auf, und denen geht man nach. Der Korrektor macht an sich, auch ohne Verdacht, Stichproben - Größe je nach Fleiß und vorhandener Zeit. Wenn er eine plagiierte Stelle gefunden hat, und sich nicht sicher ist, inwieweit die ganze Arbeit eine Eigenleistung darstellt oder nicht, kann er eine mündliche Prüfung ansetzen (so ist das zumindest bei meinen Seminararbeiten).
Du darfst ja Quellen verwenden, das ist offiziell nicht nur erlaubt, aondern erwünscht - du sollst zeigen, dass und wie du Fachliteratur aussuchst und verstehst. Darüber hinaus sollst Du zeigen, dass du aus dem gelesenen eigene Schlüsse ziehst. Damit man das eine vom anderen trennen kann, gibt es Quellenangaben. Wenn etwas also nicht mit einer Quellenangabe versehen ist, versteht der Leser „Ah, das stammt aus dem Kopf des Verfassers der Arbeit.“ - wenn es woanders herkommt, dann lügt der Verfasser also.

die Franzi

Hallo,

Wenn also die Hälfte der Arbeit plagiiert ist und die andere
Hälfte mit „gut“ zu bewerten ist, ergibt sich aus (6+2):2 die
Note 4.

bei Diplomarbeiten ist das ein bissl strenger…in dem oben genannten Beispiel wäre man durchgefallen, weil Täuschungsversuch, wie sowas genau geahndet wird ist eine Einzelfallentscheidung, grob gesagt je unwichter das nicht gekennzeichnete Zitat für die gesamte Arbeit umso größer die Chance, dass man noch mal mit einem blauen Auge davon kommt - aber eigentlich darf das einfach nicht vorkommen, wie in einer vorherigen Antwort schon gesagt.
Nebenbei kann wegen sowas der Diplomtitel auch noch rückwirkend aberkannt werden.
Grüße

Hallo.

1.Ein Diplomand sollte in der Lage sein, wissenschaftlich sauber zu arbeiten und solche Fehler vermeiden können.

2.Wegen eines Satzes auf 100 oder 150 Seiten und der Sicherheit, dass sonst alles passt, wird niemand „Plagiat“ schreien und negative Konsequenzen folgen lassen. Was allerdings bereits angesprochen wurde: es kann, wenn es aufliegt, ein schlechtes Licht auf einen werfen und den Verdacht streuen, dass es auch an anderen Stellen nicht mit rechten Dingen zugeht. Da sind dann die Folgen nur schwer abzuschätzen.

Gruß