Ab wann ist es ein Unfall?

Hallo Experten,

im Polizeibericht meiner Stadt ist die Rede von einer Dame, die vom Fahrrad abstieg, um sich die locker gewordenen Schnürsenkel zu binden, ein von hinten kommender Radfahrer habe sie touchiert, woraufhin sie zwar nicht hingefallen, aber einen Schritt vorwärtsgestolpert sei. Schimpfend habe der Radfahrer den Unfallort verbotswidrig verlassen.
Auch war ich heute auf einer großen Veranstaltung, Parkplätze waren auf einer Wiese geboten und waren mit zwischen Eisendrahtstangen gezogenem rot-weißem Kunststoff-Absperrband markiert. Ich sah, wie jemand rückwärts ausparkend das sich an seinem Auto verheddert habende Plastikband überdehnte, was er zu spät bemerkte, weil er während des Rückwärtsfahrens nach rückwärts schaute, und als er zum Vorwärtsfahren nach vorwärts schaute, war das Band schon so überdehnt, daß es nach dem Loslösen nicht mehr wie vorgesehen in Hüfthöhe hing, sondern schlaff auf dem Boden lag. Der Verursacher dieses Malheurs hat gleichermaßen den Unfallort ohne weitere Maßnahmen verlassen.
Das führt mich zu der Frage, was ist eigentlich der Schwellenwert (die Schwelle der Vernachlässigung wegen Geringfügigkeit) der Unfallschwere, der überhaupt einen Unfall im Sinne dessen konstituiert, daß man den Unfallort nicht mehr verlassen darf.

Gruß

Raimund

Hallo!

Es gibt schon eine „Erheblichkeitsschwelle“ für Schäden, die so bei 20-25 € liegt.

Die mag im Beispiel „Flatterband“ auf provisorischem Parkgelände gelten, also eher keine strafbewehrte Unfallflucht.
Es kann aber etwas anderes hinzukommen, nicht auf das spottbillige Flatterband abgestellt sondern auf die Sichtbarkeit der Absperrung. Wenn man nun eine Gefahr wegen fehlendem Absperrband nicht mehr gut und schnell erkennen kann, dann ist das der mögliche angerichtete Schaden.

Und wenn man eine neben dem Rad stehende Person mit Rad anrempelt, dann ist das m.E. immer Unfallflucht. Es kommt ja nicht darauf an, ob man in dem Moment Schäden erkennen kann oder sie vorliegen. Es geht doch nur um die Möglichkeit Schäden überhaupt anzumelden, also braucht man Namen und Anschrift der Person.
Also wird erwartet, man hält an und fragt scheinheilig nach „Ist was passiert ?“ und fährt dann aber nicht wieder weg, sondern hinterlässt seine Personalien.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/anzeige-wegen-unfal…

MfG
duck313

Hallo,

das ist eine sehr difiziele Frage,da es zig Gerichtsurteile der unterschiedlichen Instanzen dazu gibt.

Generell immer ist es ein Unfall, wenn eine Person (möglicherweise) dadurch verletzt wurde.

Hier sollte man immer Polizei und den Rettungsdienst anfordern…

Bei reinen Sachschäden sollte man sich am BGB orientieren…d.h. bis 50 € ist es kein Unfall.

Wobei man hier aber beachten sollte,das gerade bei modernen PKW die Feststellung der Schadenshöhe für einen Laien fast unmöglich ist…

Meine persönliche Empfehlung ist,auch bei „vermutlichen“ Bagatellschäden immer über die 110 die Polizei zu informieren (da nur so der Vorgang auch im Wachbuch erscheint) und deren Rat einzuholen.

Bei reinen Sachschäden sollte man sich am BGB
orientieren…d.h. bis 50 € ist es kein Unfall.

Wo im BGB findet man denn diesen Betrag?

Gruß Crack

Hallo,

§ 434 BGB und die einschlägige Rechtsprechung dazu…

§ 434 BGB und die einschlägige Rechtsprechung dazu…

Was soll denn dieser Unsinn?

Die Frage dreht sich um den Schaden der verursacht sein muss damit ein Verkehrsunfall als solcher gilt.

Der § 434 des BGB regelt einen Sachmangel beim Kauf einer Sache.

Beides hat absolut gar nichts miteinander zu tun.

Mit [gequältem] Gruß, Crack

Hallo,

wie wäre es,erst einmal in Ruhe zu überlegen ??..*Tip*

Ist ein Pkw denn ein Lebewesen oder eine Sache??..:smile:

Vielleicht kommst du ja dann darauf…:smile:

wie wäre es,erst einmal in Ruhe zu überlegen ??..*Tip*

Ist ein Pkw denn ein Lebewesen oder eine Sache??..:smile:

Vielleicht kommst du ja dann darauf…:smile:

Wir beantworten die Frage ab wann ein Unfall als solcher zählt jetzt also damit das wir feststellen ob das beteiligte Fahrzeug beim Kauf einen Sachmangel hatte oder nicht? Ach so…

Dann sollte man in die Unfallprotokolle vielleicht auch die Schuhgröße und das Sternzeichen des Fahrers mit aufnehmen, das hat nämlich die selbe gewichtige Bedeutung für die Höhe eines Unfallschadens wie der erwähnte § 434 des BGB.

Gruß Crack

Hallo,

mit dem Denken hast du es offensichtlich wohl nicht so…:smile:

Denn ein Unfallgeschen kann nur dann stattgefunden haben,wenn es auch wirklich zu einem Schadeneintritt gekommen ist.

Wenn also keine Personen verletzt wurden,ist die Frage zu stellen ob die Sache ,also das
Auto in seinem Wert gemindert wurde.

Ist diese Frage zu verneinen,handelt es sich auch um keinen Unfall…

mit dem Denken hast du es offensichtlich wohl nicht
so…:smile:

Jedenfalls nicht in der Art das ich Deinen Phantastereien folgen möchte.
Du hast offenbar eine blühende Fantasie die es Dir erlaubt immer fragwürdigere Theorien zu kreieren. Mit der Frage haben Deine Ausführungen nicht das Geringste zu tun, leider bemerkst Du das aber nicht. Da Du auch noch hochgradig beratungsresistent zu sein scheinst stelle ich hiermit meine Bemühungen ein Dir Sinn und Hintergrund der Frage weiterhin zu erklären. Sooo langweilig ist mir dann doch nicht…

Nur der Höflichkeit wegen: Gruß Crack