Kann uns jemand helfen? Wie sind dabei eine Wohnung zukaufen.Uns stellt sich die Frage ab wann wir Anrecht auf die Miete haben.
Ab Unterschrift des notariellen Kaufvertrag, Überweisung des Kaufpreises oder ab Eintrag ins Grundbuch. Wer weiss Bescheid?Vielen Dank
Ab Datum des Eigentumübergangs. https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/eigentumsuebergang/
Bitte
Ann da Cava
Servus,
noch zur Ergänzung, bevor Ihr ganz unglücklich darüber sein werdet: Der Eintrag ins Grundbuch dauert. Je nach Grundbuchamt schon auch mal Monate. Er hat aber schuldrechtlich (= wem steht was zu?) keine Bedeutung.
Und, je nachdem, von wem Ihr die Wohnung kauft, kann in den Gesprächen ganz kryptisch von „BNL-Übergang“ die Rede sein. ‚BNL‘ heißt soviel wie ‚Besitz, Nutzungen und Lasten‘. Achtet beim Notar darauf, dass Ihr versteht, was zum BNL-Übergang vereinbart wird.
Und noch eine nette Einzelheit: Achtet darauf, dass Ihr versteht, was zum Thema Grundsteuer vereinbart wird. Das ist ein Posten, der im Vergleich zum Rest eher die Portokasse betrifft, aber immer wieder zu Unmut und dem Gefühl führt, jemand habe einen übervorteilt. Wenn Ihr es nicht versteht, lasst es Euch erklären.
Schöne Grüße
MM
Nichts von alledem.
Es gilt das Datum des Nutzen-/Lasten-Übergangs. Das steht explizit im Kaufvertrag drin.
Gruß
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Aber nur im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. im Außenverhältnis ist noch immer der Eigentümer der im Grundbuch steht.
nicht unbedingt, man kann im Kaufvertrag einen Datum für die Lasten und Nutzenwechsel vereinbaren. Dies trifft auf das Innenverhältnis Käufer / Verkäufer zu.
Dabei muss dann der Verkäufer die nötigen Vollmachten für die Mietangelegenheiten herausgeben bzw. die Einnahmen an den Käufer weiter geben. Der Käufer ist für das Grundstück und dessen Kosten zuständig, unabhängig von der Eintragung ins Grundbuch.
Das Ganze sieht dann etwa so aus, Verkäufer erhält Miete und muss sie den Käufer weiter reichen.
Verkäufer muss Grundsteuer zahlen, der Käufer muss den Betrag an den Verkäufer überweisen (oder halt direkt an das Finanzamt)
Das war aber nicht die Frage des UP.
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die Frage war, ab wann er ein recht darauf hat, diese Ergänzung ist sehr wichtig, da er immerhin dann noch keine Recht auf Mieterhöhung / Kündigung und Neuvermietung hat.
Man muß.
Man kann sich das Leben auch richtig schwer machen.
Die einfache Variante: Käufer schreibt an Mieter, daß er die Wohnung gekauft hat und daß Mieter ab Datum xxx die Miete auf Käufer-Konto xxx überweisen soll. Verkäufer bestätigt das Ganze mit seiner Unterschrift.
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Auch das war nicht die Frage.
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zu Kompletierung der Frage sind diese Details für den Fragesteller sehr wichtig, da dieser ja nicht über das Wissen darüber hat, was die Frage vermuten lässt.
[Beitrag editiert vom www Team]
Einfach ja, aber nur wenn der Mieter da mit macht, gleiches gilt da für die Kaution.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/uebergang-von-nutzungen-und-lasten.htm