Ab wann Kleinkind als ganze Person in der Nebenkostenabrechnung?

Meine Frage ist, ab wann kann der Vermieter ein Kind mit 4 Jahren als ganze Person in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen?
Wir haben in unserer Nebenkostenabrechnung bzgl. Müll und Abwasser unsere Tochter als ganze Person angrechnet bekommen.

Dies erscheint mir ein wenig viel, denn ich meine das eine Anrechnung mit 0,5 auch ausreichend wäre. Ihr Müllverbrauch ist nicht groß (keine Windeln und dergleichen) und ihr Wasserverbrauch kann nicht mit einer erwachsenen Person gleichgestellt werden.

Sehe ich das richtig?

Danke

hallo,
tut mir leid, ich weiß es leider nicht.
lg
maria

Gesetzlich ab dem Zeitpunkt wo die Erziehungsberechtigten Kindergeld bekommen oder bekommen könnten.

NEIN - das ist völlig falsch! Vermieter sind gesetzl. verpflichtet korrekt abzurechnen und somit zählen Kinder, auch wenn Ihnen das nicht gefält, ab dem Zeitpunkt an dem die Erziehungsberechtigten Kindergeld bekommmen bzw. bekommmen könnten.

Nein, das siehst du falsch. Bei der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter die Möglichkeit nach Quadratmeter oder Personenzahl zu berechnen. Macht er das mit Personenanzahl, ist es egal, ob das ein Baby oder Kleinkind oder Teenager ist - es geht nur um die Personenanzahl. dies ist im Mietrecht so vorgesehen - da gibt es auch keine halbe Personen.

Hallo,

Nein, das siehst Du nicht richtig!
Ich versuche mal, Dir das zu erklären:

Der Vermieter hat i.d.R. zwei Möglichkeiten, die BK (Betriebskosten) mittels eines Verteilerschlüssels auf die Mieter umzulegen.

  1. Nach Anzahl der m² Deiner Wohnung. Dies wird mit folgender Formel berechnet:

Betriebskosten gesamt dividiert durch die m² aller Wohnungen mal Anzahl der m² Deiner Wohnung. Diese Methode wird fast überall angewendet.

Beispiel:
Die ges. Betr.-Kosten für alle Wohnungen betragen 10.000,-EUR. im Jahr. Die ges. m² Anzahl aller Wohnungen beträgt 1.200 m². DEINE Wohnung hat davon 80 m². Hier nimmt man einen ganz einfachen Dreisatz:

10.000 : 1.200 x 80 = 666,67 EURO. Dies wäre dann Dein Anteil zu den BK in einem Jahr. Diese Summe ist auf einen Monat aufzuteilen, also nochmals durch 12 zu dividieren. Das wären 55,56 EUR monatlicher Anteil.

  1. Nach Personen: Hier kommt das gleiche Rechenbeispiel zum Ansatz, allerdings mit einer Ausnahme:

Man zählt alle gemeldeten Personen der einzelnen Wohnungen zusammen, jedoch nicht die m².

Beispiel:
Es wohnen in allen Wohnungen insges. 25 gemeldete Personen (Auch Babys und Kleinkinder zählen da als volle Personen). Ihr seid zu Dritt.

10.000 EUR : 25 x 3 = 1.071,43 EUR BK im Jahr : 12 = 89,29 EUR monatlicher Anteil.

Diese Methode wird recht selten gebraucht, allerdings in Häusern mit nur zwei bis drei Wohnungen keine Seltenheit. Wichtig dabei ist zu prüfen, ob auch alle Personen voll erfasst wurden. (vorübergehende Besucher zählen allerdings nicht dazu) Diese Methode ist sehr umstritten, (aber gültig, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde) da Haushalte mit mehreren Kindern da sehr schlecht bei wegkommen. Ohnehin solltest Du prüfen, ob diese Methode überhaupt so im Mietvertrag vereinbart wurde. Nachträglich darf der Vermieter den Verteilerschlüssel nach § 556a BGB NICHT mehr ohne Deine Einwilligung ändern. Schau mal hier:

http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-mietrecht-gesetz…

Und hier:

http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/4…

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Rechtlicher Hinweis:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. ungewollt falsche Aussagen übernehmen!

Wenn der Vermieter alle anderen Personen im Haus so berechnet, ist das nicht ungerecht. Allerdings wird Abwasser üblicherweise in m³ abgerechnet und häufig der Müll auch schon nach tatsächlichem Anfall.

Sorry, ich habe noch keine Nebenkostenabrechnung gesehen, die nach Personen aufgeschlüsselt wäre. Nebenkosten fallen in der Regel pro Wohnung und Größe an. Bin etwas ratlos.

MfG

Hallo,
meines Wissens zählen alle Personen im Haushalt gleich, wenn nicht anderes vereinbart ist. Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.
Bei Abrechnung nach Personen und nicht nach Wohnfläche muss man ohnehin immer von durchschnittlichen Werten ausgehen; auch Erwachsene haben sehr unterschiedliche Lebensweisen mit sehr abweichenden Verbräuchen von betriebskostenrelevanten Medien.
Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit dem Vermieter!?
Gruß suver

Hallo,

ja, das sehen Sie richtig. Kinder allgemeinhin, werden in der Regel mit 0,5 berechnet.

Gruß

Hallo,

Du siehst es falsch!

http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/4…

http://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und…

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20100…

Gruß

Hallo,
es ist leider so, dass es in der Nebenkostenabrechnung keine halbe Personen gibt!
Wenn Sie nun eine Tochter haben, so wird sie voll mit gerechnet.
Gruß, Zita

Ich denke schon, das ein Kind als eine Person (1,0) in der Nebenkostenabrechnung geführt werden sollte.

Wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) kann die Frage nicht beantwortet werden.

Hallo,
leider ist es so, dass einige Gemeinden die Müllgebühren nach Anzahl der Personen bestimmen, unabhängig vom Alter.
Bei den Abwassergebühren sieht es anders aus. Diese berechnen sich nach dem Wasserverbrauch. Normalerweise ist für jede Wohneinheit ein separater Wasserzähler vorhanden. Bei älteren Wohnungen ist dies vereinzelt noch nicht der Fall. Dann kann nach Anzahl der Personen prozentual zum Gesamtverbrauch abgerechnet werden.
Gruß
Udo

Danke, so etwas habe ich mir schon gedacht, denn alles andere würde gegen mein Rechtsempfinden verstoßen, doch haben mir mehrere geschrieben, dass Kinder auch als ganzes in der Abrechnung gesehen werden,

können Sie mir Bitte einen Link, Gesetz oder Gerichtsentscheidung hierzu schicken, dies wäre sehr sehr hilfreich für mich.

Moin,
Du mußt eine besonderes Abrechnungsystem vertraglich vereinbart haben.
Müll wird normalerweise nach den m²
der Wohnung und Wasser nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.
Mehr kann ich dazu leider nichts sagen.

Gruß connection

Hallöchen…

Ich kann dir leider nicht weiter helfen aber ein 4 jähriges Kind kann man in meinen Augen nicht als ganze Person ansehen. Vielleicht kannst du dich da beim Einwohnermeldeamt schlau machen? Eigentlich müssen die das wissen.
LG

Guten Tag,

sobald eine Person - egal ob neugeboren oder 80 - in ihrem Haushalt lebt, wird sie als ganze Person berechnet: Bei der Müllgebühr, bei der Wassergrundgebühr usw. Es gibt ja schließlich keine Staffelung, ab wann jemand eine viertel, eine halbe oder eine ganze Person ist.

Alles Gute

Micha