Hi, nehmen wir mal folgendes Beispiel.(Wortsperre: Firma) gewährt eine 1-jährige Garantie. Ein kleingewerbetreibender kauft durch eine Restpostenhandelplatform bei einem zur Pleite gehenden Händler, nagelneue originalverpackte versigelte IPodes. Er erstattet irgendwo im Internet eine entsprechende Anzeige, in der er die Ipods natürlich teurer verkauft, als er diese gekauft hatte. In 3 Monaten kauft bei ihm ein Kunde eines. Und zwar treffen sie sich irgendwo in der Stadt, der Kleingewerbetreibende übergibt dem Kunden das (Wortsperre: Gerät) und eine Rechnung, die Kleingewerbende selbst ausgestellt hat, und der Käufer ihm Geld. Wie lange hat noch der Kunde einen Garantieanspruch? Immer noch 12 Monate? Oder doch 9? Und in welchem Fall bzw. unter welchen Umständen hat/hätte das (Wortsperre: Gerät) nur noch 9 Monate Garantie bzw. 12 Monate?
Hallo!
Kann man das noch seltsamer und verwirrender beschreiben ?
Wahrscheinlich gehts wieder um die Begriffe „Garantie“ = vom Hersteller der Ware,freiwillige Zusage) oder „Gewährleistung“ nach dem Gesetz.
Der Händler muss dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung bieten,2 Jahre,oder bei Gebrauchtware 1 Jahr (scheint ja aber Neuware zu sein).
Was der Hersteller selbst verspricht,ist etwas anderes. Nämlich, ob er überhaupt etwas verspricht,das muss der nämlich nicht machen!
Wenn er eine Garantie z.B. für 1 Jahr übernimmt, also er will bestimmte(oder alle) Fehler beheben,die innerhalb eines Jahres nach Kauf auftreten und nicht vom Kunden verschuldet waren, dann gilt dafür als Beginn üblicherwiese der Kauftag bzw. das Einschicken einer beiliegenden Meldekarte an den Hersteller.
Da die Garantie ja nicht läuft wenn sich die Ware noch im Lager des Händlers befindet, wäre das hier geschilderte Beispiel doch nicht zutreffend. Garantiebeginn wäre der Kauftag an den Endkunden,nicht an den ersten Händler. Und der Endkunde hat doch einen Kaufbeleg mit Datum.
Damit könnte er beim Hersteller dessen Garantie einfordern.
Aber beim Händler hat der Kunde die besseren Rechte,mind. im ersten halben Jahr nach Kauf.
MfG
duck313
Habe momentan so einen Fall auf dem Tisch…
Großhändler kauft Ware Oktober 2011 - 1 Jahr Gewährleistung da Gewerbetreibend
Großhändler verkauft allerdings erst Januar 2013 an einen privat Kunden weiter
Nach 2 Wochen Zylinder der Werkstattpresse defekt
Großhändler möchte kostenlos Zylinder von uns
NEIN MACHEN WIR NICHT , es kann ja nicht unser Problem sein wann die Ware verkauft wird.
So ist die Vorgehensweise in unserer Firma
grüße