Hallo und zwar ich habe folgende Fragen… Ich hatte vor etwa 20 Wochen eine Couch bestellt, die nach etwa 12 Wochen geliefert wurde, leider hatte die beim Auspacken erhebliche Mängel. Direkt angerufen und wieder abgeholt, die meinten es könnte wieder bis 12 Wochen dauern. So jetzt meine Frage, was kann ich tun wenn schon wieder Mängel vorhanden sind, muss ich mir wieder 12 Wochen zumuten lassen? Und vorallem ab wann läuft die Gewährleistung bzw Garantie? Ich meine es war ja nicht meine Schuld, dass die Couch nicht direkt in einem einwandfreien Zustand gekommen ist. Über Antworten freue ich mich sehr. Liebe Grüße
Hallo,
eins vorweg: Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig verschiede Schuhe. Die Gewährleistung steht jedem Endkunden (Verbraucher) per Gesetz zu, die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, dass eine Ware unter bestimmten Umständen für eine bestimmte Zeit bestimmte Merkmale erfüllt und falls doch nicht, welche Maßnahmen der Garantiegeber ergreift, um den versprochenen Zustand wieder herzustellen.
In der Regel gilt für die Garantie das gleiche, wie für die Gewährleistung, sie beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Ich gehe aber davon aus, dass zwischen der ersten Übergabe und der Abholung keine Wochen lagen, Du die Ware also praktisch nicht benutzt hast. Daher solltest Du darauf bestehen, eine Bestätigung zu bekommen, dass Gewährleistung und/ oder Garantie erst bei Übergabe einer offensichtlich mangelfreien Nachlieferung beginnen.
Die Schwierigkeit besteht in Deinem Fall sicher darin, dass die Couch komplett neu angefertigt bzw. überarbeitet wird. Und ja, das dauert. Nun sollte man aber annehmen, dass die Ware eines Kunden, der diese im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie bemängelt, vorgezogen wird. Du stehst hier leider ein wenig zwischen Stamm und Borke. Auf der einen Seite hast Du natürlich das recht, dass die Fehler schnellstmöglich behoben werden. Du könntest dem Händler also eine angemessene Frist setzen, bis Du die Ware zurück erwartest, z.B. 4 Wochen. Ohne Androhung von Gegenmaßnahmen, verpuffen solche Drohungen praktisch aber ungehört im Raum. Und womit willst Du drohen? Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag? Ja, das geht natürlich, aber dann müsstest Du woanders ewig auf eine Couch warten. So blöd es klingt, praktisch sehe ich kaum eine Handhabe.
Aber. Ich bin auch kein Profi im Verbraucherrecht. Eine verbindliche Rechtsberatung kann und will ich nicht ersetzen. Vielleicht kann ein Anwalt mit geschliffenen Formulierungen deutlich mehr erreichen. Zum Beispiel einen deutlichen Nachlass.
Grüße
Pierre
Die 2 Jahre beginnen mit Ablieferung der Sache.
Die Verjährung der Ansprüche wegen Sachmängeln („Gewährleistungsfrist“) beginnt neu (!), wenn du dem Lieferanten sagst, dass ein Mangel vorliegt und er vorbehaltlos eine Nachbesserung durchführt.
Dies war mir selber bis vor Kurzem unbekannt und ich hätte bis dahin vollkommen zugestimmt, dass eine Nacherfüllung nicht zum Neubeginn der Verjährung führt.
Allerdings ist dringend zu beachten, dass nicht jeder Defekt innerhalb der Verjärungsfrist automatisch ein Mangel ist. Hier gilt immer noch:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Das heißt: Der Mangel muss bei Ablieferung schon vorhanden sein. Das kann auch ein verdeckter Mangel sein, etwa eine nicht ausreichend dimensionierte Schraubverbindung, die erst nach einiger Zeit zum Brechen des Sofarahmens führt.
Zudem wird man in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang der Ware an den Käufer als Verbraucher davor geschützt, den Beweis des schon vorliegenden Mangels führen zu müssen. Wenn in den ersten 6 Monaten ein Sachmangel vorliegt, wird automatisch davon ausgegangen, dass dieser schon beim Gefahrübergang vorlag, wenn der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort
Hallo, also erstmal vielen Dank für die Antwort. Also wir mussten die Couch selbst abholen und verladen. Beim Auspacken direkt am ersten Tag, haben wir ein Loch im Bettkasten vorgefunden, alles war voller Sägespähne, unmöglich teilweise zu entfernen, da sie im Stoff fest steckte, zudem waren die Nähte nicht sauber gearbeitet, allgemein für den hohen Preis sehr minderwertig verarbeitet. Uns wurde dann auch nach mehreren hin und her ein Termin zur Abholung angeboten, leider wurde nichts wirklich quittiert oder sonstiges. Der Laden „Seats and Sofas“ steht leider auch nicht für den erstklassigen Service (leider erst nach Vertragsabschluss erfahren, sehr dumm, ich weiss). Wollte deswegen einfach nur wissen ob ich nach Lieferung der Couch in die Filiale gehen kann und es mir quittieren kann. Ich danke nochmals für die Antwort