Hallo Liebe Mitglieder,
ich muss von meinem Arbeitgeber eine Weiterbildung machen. Die Weiterbildung läuft insgesamt 5 Wochen über das Jahr verteilt immer 1 Woche am Stück. Bis jetzt war es immer so ich habe pro Woche Lehrgang ein Hotelzimmer bekommen. Für den nächsten Lehrgang will mein Chef kein Hotelzimmer bezahlen da dies zu teuer sei, da Messe in der Stadt ist und die Preise sich verdoppelt haben. Ich muss so jeden Tag 240 km fahren. In der Woche 1200. Der Lehrgang geht von 08:00-18.00 Uhr. Ich muss durch den Stau noch 2 Stunden jeweils hin und Rückfahrt berechnen. Darf er das überhaupt? Muss ich den Lehrgang überhaupt teilnehmen. Für mich ist das unzumutbar. Nachts losfahren und spät Abends wieder Heim. Bitte nur Antworten der auch so ein Fall hatte oder sich wirklich auskennt. Danke mfg
hi
ich weiss ja nicht wo du so wohnst, aber ich brauche für die 65 km Strecke Wohung <-> Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2 Stunden wenn es GUT läuft … also einfache Strecke, nicht hin und zurück … mit dem Auto ist es eine starke Stunde (1/2 Stunde für 60 km Autobahn und 1/2 Stunde für 5 km Stadtverkehr)
Nur auf der Autobahn ist man klar mit einer starken 1 Stunde durch die 120 km durch, auch wenn ein bisschen Stau dabei ist - nur leider haben Messestädte auch immer ein Einzugsgebiet, das sich noch zusätzlich verstopft … und je nachdem wo der Seminarräume dann in der Innenstadt sind, werden das locker 2 Stunden Fahrt. Nicht jede Messestadt ist gut an den ÖPNV angebunden …
Gruß H.
Servus,
Wie schaffst Du es, für 120 km einfachen Weg zwei Stunden zu brauchen? Bist Du mit dem Mofa unterwegs?
Setz Dich in die Bahn, da kannst Du morgens schlafen und abends Hausaufgaben machen und Pils trinken, und alle sind glücklich.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
wenn der AG die Weiterbildung verlangt, dann muß er auch grundsätzlich alle notwendigen Kosten tragen. Bei der Frage, ob ein Hotel oder die tägliche Anfahrt vergütet wird, hat der AG einen gewissen Ermessensspielraum.
Wenn allerdings der AG in der Vergangenheit bei derartigen Fortbildungsmaßnahmen ein Hotel gezahlt hat, kommt er von dieser Praxis nicht so ohne Weiteres „`'runter“. Hier spielt dann der Vertrauensschutz des AN eine Rolle.
Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob dann die jeweilige Anfahrts- und Abfahrtszeit als Arbeitszeit zu bewerten und zu vergüten ist. Dafür spricht nach der Fallschilderung Einiges.
Wird aber die Fahrt als Arbeitszeit gewertet, dann ist sie auch bei der Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich nach § 3 Satz 2 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
zu berücksichtigen.
Weiterhin müßte auch noch geprüft werden, ob es zu diesem Streitpunkt tarifliche und/oder betriebliche (Reisekostenordnung - ggfs. mitbestimmt vom BR) Regelungen zu beachten gibt.
Da wie dargestellt in dieser Frage sehr viel Einzelfallumstände berücksichtigt werden müssen, ist eine rechtssichere Klärung nur durch (fach-) anwaltlichen Rat vor Ort möglich. Ein abschließendes Urteil per Forums-Ferndiagnose - egal in welche Richtung - ist nicht viel mehr wert als Kaffeesatzleserei und wer sich, wie andere Poster, ein derartiges kategorisches Urteil zutraut, offenbart damit nur seine Ahnungslosigkeit.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
sicher, dass der Lehrgang bis 18:00 Uhr geht? Ich kenne nur Lehrgänge bis 17:00Uhr. Wenn da viele Pausen enthalten sind, kann man mit dem Seminarleiter reden, dass er die Pausen kürzt und dann früher Schluss macht.
Für 240 km vier Stunden Fahrtzeit anzusetzen, halte ich auch für sehr übertrieben, da kann man bestimmt mit der Bahn/Bus in Kombination mit PKW und etwas Kreativität etwas kürzen.
Wenn der AG das nur für die eine von fünf Wochen machen will, sollte man ihm da schon etwas entgegenkommen. Zu Zeiten der Messe sind die Hotelzimmer wirklich unverschämt teuer, danach kann man ja wieder ins Hotel.
Grüße
Ich arbeite in S (im Randbezirk) und wohne bei Ka ( aber halt nicht beim Hauptbahnhof, weil es da nunmal keine Häuser am Waldrand und kein Ausreitgelände gab gab …) … Und trotzdem sind es 2 Stunden bei optimaler Wetterlage … S-Mitte ist mit dem Zug noch ganz gut zu erreichen … Aber steig nun in MA / KA und in S nur noch je einmal um + 10 min Fussweg und schon sieht die Rechung anders aus …
Hi
Er MUSS dir überhaupt keine Unterkunft stellen … aber du könntest dir ggf etwas außerhalb der Seminarortes (+_40 km wirds schon gut bezahlbar) eine günstigere Unterkunft suchen und damit signalisieren, dass du in der Firma zu bleiben gedenkst …
Mitdenkende (!) kooperative Mitarbeiter sind immer gern gesehen
Gruß h.
Hallo,
in dieser Pauschalität einfach nur falsch.
&Tschüß
Wolfgang
Servus,
ja sicher, auch in Neualbenreuth und in Zweifelscheid wohnen Leute; ich fahre die 130 km nach Stuttgart-Mitte in 40 Minuten, wohne in MA fünf Minuten vom Bahnsteig und kann auf diese Weise in einer Stunde von Tür zu Tür sehr vieles in S im Schlaf erreichen. Bei durchschnittlicher Infrastruktur ist 1,5 h für 120 km normal.
Vielleicht gibt es ja noch Aufklärung von Anonym, von wo er nach Hannover oder Frankfurt/M fahren möchte (so sehr viele Messestädte gibt es nicht, in denen die Hotelpreise sich zu bedeutenden Messen verdoppeln).
Schöne Grüße
MM