Ab wann muss ein Rentner Steuern zahlen?

Hallo Experten!

Die Frage ist einfach, aber nicht fuer alle :slight_smile:

Ein Rentner - verheiratet Zusammenveranlgung - ist 2003 in Rente gekommen, also vor 2005.

Seine Frau hat kein Einkommen.

Er bezieht aktuell circa 25 000 jaehrlich.

Bisher war er steuerfrei, wahrscheinlich wegen der Grundfreibetraege / Splittingtabelle und uch noch wegen 80 % Schwerbehinderung.

Ab wann muss er sich darauf einstellen, doch Abgaben zu zahlen?

P.S.

Werden die Abgaben in die Gesetzliche Krankenkasse steuermindernd beruecksichtigt.

Danke !

Mike

[verschoben von Verkehrsrecht nach Steuern vom www Team]

Dann schau nach was Du im Startjahr der Rente (2003) als Rente erhalten hattest. Davon 50 % sind der nun immer gleichbleibende Freibetrag.
Den ziehst Du von der Bruttorente jedes Steuerjahres ab.

beispiel 2003, Brutto 21.000 € ; 50 % = 10.500 €

Aktuell 24.000 € - 10.500 € = 13.500 € steuerpflichtig.
Davon noch die Freibeträge für Ehepaar abgezogen usw.

Vermutlich wirst du keine oder sehr wenig steuern zahlen mĂĽssen.

Ja, Kosten für Krankenkassenanteil und z.B. Haftpflicht-/Unfallversicherung kann man bis zur Höchstsumme abziehen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf;jsessionid=F891BFBA077529F358929523A004ABC8.delivery1-9-replication?__blob=publicationFile&v=4

MfG
duck313

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Danke.

2003 war halbes Jahr Rente und erstes halbes Jahr noch Gehalt.

Was also zaehlt dann fuer die Berechnung?

Der Jahresbetrag der Rente im Jahr 2004 mal 50 %.

Ja, so steht es auch in der verlinkten BroschĂĽre der DRV

Fein, das freut mich, dass die DRV derselben Ansicht ist.

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Danke allen.

2004 also.

Die 50 Prozent beziehen sich auf Rente Berlin und die Pension der Versorgungskasse zusammengezogen… ?

Wenn du Bezüge über eine Versorgungskasse hast, werden die möglicherweise völlig anders besteuert. Möglicherweise als Versorgungsbezug, möglicherweise aber auch über nachgelagerte Besteuerung. Das kann man ohne Vorlage von Unterlagen kaum beurteilen, da die Variantenvielfalt in diesem Bereich außerordentlich groß ist.

Es handelt sich um „BertriebsRente“ aus einer Pensionskasse.

Wird das bei der 50 Prozent-Regelung 2004 also
mit beruecksichtigt?

Nein, die hier ermittelten 50% gelten nur fĂĽr die gesetzliche Rente. FĂĽr die Betriebsrente gibt es ggf. einen eigenen Satz, der ist geringer.

Du bist doch schon so lange Rentner, das muss doch aus deinen Unterlagen hervorgehen. Auch wirst du doch für Betriebsrente evtl. eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen (wenn es den Freibetrag übersteigt, der liegt wohl so um die 160 €)
es hängt aber , wie schon gesagt, von der Art der Betriebsrente ab, aus welchen Beiträgen die gespeist wurde und ob davon schon was versteuert wurde oder steuermindernd angesetzt wurde.

„Für die Betriebsrente gibt es ggf. einen eigenen Satz“

Kann ich mir gar nicht vorstellen. Denn steuerlich werden ja Renten und Pensionen zusammengerechnet und versteuert.

Solange die zusammen nicht hoch genug sind, braucht man keine Steuern zahlen.

Man ist auch nicht mehr steuererklaerungspflichtig, wenn man sonst keine weiteren Einkuenfte hat.

Alte Unterlagen habe ich - schaeme mich - leider nicht mehr…

Grusssssssssss

Es wird schon unterschiedlich besteuert. Renten aus der betrieblichen Altersversorgung gehen meistens nach § 22 Nr. 5, gesetzliche Renten nach § 22 Nr 1 EStG. Da wird bei der gesetzlichen Rente begünstigt, bei der betrieblichen mit voller Härte besteuert.

Aber bei den betrieblichen Renten gibt es wie gesagt viele Varianten, deswegen kann dies nur als ganz allgemeine, grobe Aussage gewertet werden.

Na gut.

Es ist die groesste Pensionskasse Deutschlands, die BVV.

Hallo!Ich denke es sieht ganz anders aus.Bei einer Zusammenveranlagung,wird das Einkommen von der Ehefrau dazu gerechnert.

Ehefrau ist OHNE Einkommen.
Der Rentner kriegt Berlin- Rente und Pension.

Das muss bisher - wie oben geschrieben - nicht verstuert werden…

Grusssssssss