Guten Morgen,
Fall:
Versicherungsnehmer (VN) ist oder war bei einer RSV versichert.
Der VN hatte einen Fall, den er der RSV gemeldet hat. Die RSV erteilte dem VN eine Kostenübernahme für die Erstberatung.
Der Anwalt (RA) sagt dem VN, dass Aussicht auf Erfolg besteht.
Inzwischen läuft allerdings die RSV aus.
Der RA bittet bei der RSV um weitere Kostenübernahme für die außergerichtliche Vertretung und der ersten Instanz.
Da der VN aber nicht mehr bei der RSV versichert ist, teilt die RSV dem RA mit, dass sie aufgrunddessen keine weiteren Kosten mehr übernimmt.
Ist es nicht so, dass die RSV bis zu einem Jahr nach Ende des Vertrags noch für Kosten aufkommen muss?
Was sagt ihr und was sagt das Gesetz?
Gruß