Ab wann rechtliche Schritte einleiten?

Guten Abend zusammen!
Ein Freund von mir möchte sich gerne woanders bewerben und hat auch schon alles vorbereitet, nur sein Arbeitszeugnis fehlt ihm noch. Seit mehreren Wochen rennt er seinem Chef wegen dem Zeugnis nach und jedes Mal kommt als Antwort „Morgen ist es fertig“. Bekommen hat er nichts. Sollten wir uns einen Anwalt hinzuziehen oder noch abwarten? Was wäre da die beste Lösung?
Vielen Dank im voraus

Ich würde zum Arbeitsgericht gehen. Dort das Problem schildern. Ich meine, die nehmen das auf und schreiben den Arbeitgeber sofort an.
So hatte ich das mal gemacht, als ich mit meinem letzten Gehalt ständig vertröstet wurde.
Viel Erfolg!

Hast schon Recht. Nur was in dem Zeugnis steht ist dann ne andere Sache. Logisch, wenn du dein Geld nicht bekommst bin ich ganz auf deiner Seite. In seinem Fall würde ich auf einer sofortigen Ausstellung der Bewertung bestehen (Ist doch in 5 min gemacht) . Er will schließlich ein gutes Zeugnis. Wenn nichts geht, dann wie du sagst Arbeitsgericht/Anwalt.

was willst Du mit dem Anwalt? Du kannst dich auch ohne aktuelles Zeugnis wo anders bewerben - besonders dann wenn Du ein älteres Zwischenzeugnis oder andere Arbeitszeugnisse von vorangegangenen Anstellungen hast.

Hallo,

darf der jetzige AG denn wissen, daß sich Dein Freund woanders bewirbt ?
Oder verändert sich die betriebliche Organisation beim bisherigen AG ?

Für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis benötigt ein AN schon gute Gründe, um einen Anspruch darauf zu haben:

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/zeugnis/wann-sie-einen-anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-haben/

Einfach so, ohne Angabe von Gründen, muß der AG kein Zwischenzeugnis verfassen, da würde auch das Arbeitsgericht nicht helfen.

&Tschüß
Wolfgang

Er hat seit Beginn der Ausbildung in dem gleichen Betrieb gearbeitet. Das ist dann das bis jetzt einzige Arbeitszeugnis, was er hat, wenn er es mal kriegen würde.

Der AG weiß über alles Bescheid. Sogar, in welchem Ort der AN arbeiten wird. Der AG fragt ihn ja selber ständig, wann er jetzt aufhören wolle. Aber solange er nix bekommt und sich richtig bewerben kann, muss er noch bei ihm bleiben. Vielleicht hätte ich auch erwähnen sollen, dass der AN keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Ändert sich dann da irgendwas?

Hallo,

wie bereits andere geschrieben haben, muß man gar nichts.

Das ändert an der Rechtslage in diesem Fall nichts, ist aber ein starkes Argument, so eine unseriösen AG so schnell wie möglich zu verlassen.

&Tschüß
Wolfgang

Dein Freund sollte den Arbeitgeber von dieser lästigen Pflicht entbinden und selber ein Zeugnis formulieren, von Dritten (ggf. auch hier) prüfen lassen und dem AG fix-und-fertig zur Unterschrift vorlegen.

Die Gewerbeordnung verpflichtet den AG übrigens erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Ausstellung eines Zeugnisses.
Soweit keine anderen Regelungen (Tarifvertrag?) bestehen, dürften rechtliche Schritte in der jetzigen Situation eher Platzpatronen sein.

Hallo,

Da waren wir in diesem Thread schon weiter, daß das so pauschal nicht stimmt.
Bei berechtigtem Interesse hat ein AN schon auch einen einklagbaren Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

&Tschüß
Wolfgang