Hallo,
Winterdienst ist in der Regel von Oktober bis März, in dieser Zeit sollte Schneeschippe und Streugut bereit stehen. Geschippt muss natürlich werden, sobald es schneit. Die Rechtssprechung besagt aber, dass bei anhaltendem Schneefall nicht geschippt werden muss. Die Tageszeit, in der der beräumt werden sollte ist von den Bundesländern selbst geregelt und kann in den Städten und Gemeinden auch unterschiedlich sein.
Hier sind einige Tipps und Urteile nachzulesen:
http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm
MfG P. Kunze