Ab wann - Sozialversicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung Sozialversicherung Netto Brutto

Guten Abend, ich hab seit Anfang April eine Beschäftigung, 14,5 Stunden pro Woche. Sie war auf dei Monate befristet - und wie ich dann mitbekommen habe, dadurch sozialversicherungsfrei, da es dann als geringfügige Beschäftigung angesehen wird. Nun wurde mir der Vertrag - glücklicherweise! - verlängert. Wird mir dann nur für die nächsten Monate Sozialversicherung abgesozen, oder auch rückwirkend?

Für wissende und nette Antworten danke ich im Voraus :blush:

Servus,

Das ist falsch.

Geringfügige Beschäftigungen sind durch eine Obergrenze des Monatslohns definiert, und der war in Deinem Fall überschritten.

Eine kurzfristige Beschäftigung, um die es hier geht, ist nur dann SV-frei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. In Deinem Fall geht es offenbar um die hauptsächliche Einnahmequelle, damit also keine sV-freie kurzfristige Beschäftigung.

Wenn Dein Lohnkonto bei der nächsten SV-Prüfung rausgewunken wird, bekommt Dein Arbeitgeber eine fette Rechnung. Und das beste daran ist, dass die Arbeitnehmeranteile (und nur diese, der Rest hängt eh am Arbeitgeber) maximal drei Monate rückwirkend von Dir gefordert werden dürfen. Alles, was vorher war, ist Sache des Arbeitgebers.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich ergänze mal die Antwort vom Aprilfisch.

Warum sagt er, dass du keinesfalls geringfügig beschäftigt sein kannst?

Bei 14,5 Stunden in der Woche kommt man auf rund 63 Arbeitsstunden im Monat.
Da man damit mindestens 579€ Lohn bekommen muss, liegt man definitiv über den 450€ einer geringfügigen Beschäftigung.

Er sagt, dass eine Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung gelten kann, wenn mehr als 450€ im Monat verdient werden, wenn diese nicht „berufsmäßig“ ausgeübt wird. Was heißt das?

Die Minijob-Zentrale schreibt was dazu, das du dir durchlesen solltest:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html

Hallo,

die von Dir geschilderte Aussage macht eigentlich nur dann Sinn, wenn der AG vorhatte, einen zwar durchaus beliebten, nichtsdestotrotz aber rechtswidrigen und sogar in mehrfacher Hinsicht strafbaren Trick anzuwenden:
Nämlich das auf 3 Monate befristete Arbeitsverhältnis mittels kreativer Buchhaltung auf dem Papier über mehr als 3 Monate „laufen“ zu lassen und das Entgelt so im Durchschnitt auf unter 450€/Monat zu „drücken“.

Die Strafbarkeit derartiger Tricks könnte sich wegen evtl. Beihilfe auch auf Dich erstrecken - je nachdem, ob falls ja was du zB als Arbeitszeitnachweise quittiert hast.

Und bei derartigen kreativen AGs kann man auch davon ausgehen, daß sie solche Petitessen wie zB Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub gerne mal „vergessen“.

Bei einem solchen AG würde ich an Deiner Stelle auch nicht ansatzweise über eine Verlängerung eines derart seltsamen Arbeitsverhältnisses nachdenken.

&Tschüß
Wolfgang

Oder für die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses die SV-Beiträge zu sparen. Die Begründung, dass erst nach drei Monaten festgestellt wurde, dass es doch keine kurzfristige Beschäftigung ist, würde ich allerdings gern mal hören. Die Betriebsprüfer sind nicht doof.
Ich würde jetzt nicht mal Vorsatz unterstellen. Gerade im Bereich Lohnbuchhaltung kann ich immer wieder erschreckende Unwissenheit bei vielen Mitarbeitern in den Personalabteilungen feststellen. Und Steuerberater sind noch ein ganz andere Liga. Aber das weißt du ja auch.

Soon

Vielen Dank für die Antworten.
Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um ein sehr bekanntes Unternehmen, welches über 100 Filialen in D un für jede davon Betriebsräte hat. Dass sie irgendwelche illegalen Tricks anwenden, kann ich mir schwer vorstellen. Da es sich um eine Vertretung für eine MAin handelt, die Mutter wurde, war nicht nicht abzusehen, ob sie mich länger brauchen. Da sie nun länger zu Hause beim Baby bleiben möchte, wurde der Vertrag verlängert.

Schönen Sonntag und nochmals Danke!

Servus,

war das auch während der ersten drei Monate Deine wesentliche Einnahmequelle. Somit also von Anfang an keine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung.

Hmm - der Name Anton Schlecker sagt Dir noch was, denke ich?

Schöne Grüße

MM

2 Like

Die hätte er doch nur dem Arbeitnehmer erspart …

Nein, bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen überhaupt keine Beiträge zur SV an, weder für AG noch AN.

Soon

Nunja, wenn sie sonst Hausfrau ist und familienversichert, ist es kein Problem. Berufsmäßigkeit ist dann nicht gegeben.

Servus,

ja, das ist richtig. Mir scheint aber

in eine ganz andere Richtung zu deuten.

Schöne Grüße

MM

Moin,

Das ist jetzt aber nicht die bekannte skandinavische Kette mit den zwei Buchstaben, die in erster Linie für die Ausbeutung der Mitarbeitenden bekannt ist, oder?

VG
Guido