Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um- oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort begrabenen Menschen mehr stören?
Hallo,
es tut mir Leid, aber ich habe Ihre Frage nicht richtig verstanden.
Gruß,
Stratokles
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?
Es ist nicht eindeutig, welche Ruhezeit erforderlich ist, um die Totenwürde zu wahren. Die Totenruhe endet in der Regel mit dem Ablauf der bezahlten Pachtzeit für die Grabnutzung. Die in den Friedhofssatzungen festgelegte Nutzungszeit der Gräber ist zudem abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen. Außerdem bestehen regional und weltanschaulich unterschiedliche Auffassungen, die auch in den verschiedenen Ruhezeiten zum Ausdruck kommen, die die Landesgesetze jeweils festlegen. Bei diesen Festlegungen handele es sich jeweils um Mindestzeiten, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Festlegung im Einzelnen sei dagegen den jeweiligen Friedhofsträgern überlassen und stehe in deren Ermessen. Im jüdischen und islamischen Glauben dürfen Gräber überhaupt nicht verändert werden. Sie sind auch für Archäologen tabu.
Die rechtlich relevante Störung der Totenruhe nach §168 StGB bezieht sich nicht auf das Alter der Bestatteten, sondern darauf, was damit gemacht wird, z.B. „beschimpfender Unfug“.
Archäologen versuchen in der Regel pietätvoll mit menschlichen Überresten umzugehen, bei Grabungen meines Büros (Sanierung von Plätzen um Kirchen) wurde die Gebeine untersucht und anschließend dem Pfarrer übergeben, um sie an anderer Stelle zu bestatten.
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?
Hallo, Holsteiner!
Interessante Frage, die ich leider nicht aktuell beantworten kann.
Ich weiß nur, dass für die Ausgrabungen von Grabstätten (auch antike) bestimmte Regeln einzuhalten sind, um die Totenruhe so wenig wie möglich zu stören.
Viel Glück bei der weiteren Suche nach der Antwort!
Schöne Grüße
Gaby
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?
Hallo…bin Klassischer Archäologe und habe mit christlichen Sachen nicht viel am Hut…aber meines Erachtens gilt die Totenruhe immer…andererseits nimmt man die Toten ja nicht aus den Särgen oder ihrem Kontext heraus…Die Würde wird in der Christlichen Archäologie sicherlich sehr beachtet…
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begrabenen Menschen mehr stören?
Hallo,
Das ist eine sehr gute Frage und muss im im Prinzip von Fall zu Fall entschieden werden. Entscheidend ist auch die Religion der bestatteten Person. Jüdische Gräber sollten beispielsweise nach Möglichkeit gar nicht ausgegraben werden.
Ansonsten steht zumeist das Forschungsinteresse im Vordergrund. Daher werden auch Massengräber aus den letzten Weltkriegen ausgegraben obwohl die Gräber ja noch relativ „frisch“ sind.
Wobei grundsätzlich IMMER so pietätvoll wie irgendmöglich gearbeitet wird! Und oftmals die Toten, gerade bei Kirchengrabungen, wieder an Ort und Stelle bestattet werden.
Ich hoffe mal das hat dir ein bisschen weitergeholfen?
liebe Grüße
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
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begrabenen Menschen mehr stören?
Hallo,
die Totenruhe ist Religionsabhängig, daher nicht ohne Wiederspruch zu beandworten.
In Deutschland wird die Totenruhe bereits nach 25 Jahren gestört, wehrend in andere Länder dies ein Akt der Verstümmelung eines lebenden Menschen gleichkommt. In der Türkei ist das islamische Friedhof unantastbar, wehrend die nichtislamische Gräber kein Schutz vor zerstörung haben. Ich selbst war Zeuge der Zerstörung eines Urnenfriedhof, auf das ein Haus gebaut wurde.
Bei Straßenbauprojekten werden die Gebeine Umgebettet, jedoch nicht zersört. Die Archäologie stört die Totenruhe immer und hat daher kein Sonderrechte.
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?
naja, also nach meiner erfahrung werden die gebeine und grabeinfassungen alter gräber, die schon seit jahrhunderten tief in der erde liegen und erst durch eine ausgrabung wieder zum vorschein kommen, einfach herausgenommen und archiviert. was die gebeine angeht, könnt ich mir vorstellen, dass die von einigen archäologen quasi „wieder bestattet“ werden, ist aber glaube eigentlich nicht üblich… oftmals wird auch nicht gezielt nach gräbern gesucht, stößt man dann auf welche, ist das häufig auch zufall… inwiefern das jetzt die totenruhe stört, weiß ich nicht; es werden aber auch nicht gezielt gräber aufgebrochen, von daher würde ich es nicht als Störung der Totenruhe bezeichnen, wenn Archäologen bei ihrer Grabung auf ein oder mehere Gräber stoßen und dann die alten Knochen heraus nehmen… immerhin kann man auch an denen manchmal noch die Lebensgewohnheiten der Menschen damals ablesen
mfg
eine interessante Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich bin mit dieser Frage noch nie konfrontiert worden, hatte auch noch nie einen Toten rsp. eine Bestattung bei einer Ausgrabung.
Auch in der Theorie haben meine Kollegen und ich uns damit noch nie befasst.
Vielleicht sollte die Frage auch an einen Juristen hier im Forum gestellt werden. Die Antwort würde mich auch interessieren.
Mit freundlichem Gruß
Es würde mich mal interessieren, ab wann Archälogen bei Um-
oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?
Also, es gibt da keine eindeutige Antwort. Zum einen ist die Frage, ab wann man von einer zu bewahrenden Totenruhe überhaupt die Rede sein kann. Da gibt es viele Grundhaltungen abhängig von Religion, Ideologie und ganz privaten Lebenseinstellungen. Grundsätzlich ist die Totenruhe geschützt, wenn die unmittelbaren Nachfahren eines Verstorbenen darauf bestehen. Ist kein direkter Nachfahre vorhanden, haben dies bei den angeführten Baumaßnahmen in Kirchen die zuständigen Gemeinden (-vertreter) etc. zu entscheiden. Davon abgesehen, wird durch Umbauten etc. auf jeden Fall in gewissem Maße die Totenruhe gestört, die Verantwortlichen sind daher in erster Linie die Auftraggeber der Baumaßnahmen und nicht die Archäologen, die per Gesetz gehalten sind, das Kulturgut zu bewahren. Wenn dies nicht möglich ist, ist das Kulturgut nach den Regln des Faches zu dokumentieren, damit für die Nachwelt das damit verbundene Wissen nicht ganz verloren ist. Die ‚Störung‘ sollte in jedem Fall begründet sein und damit verbundene Tätigkeiten weitgehend würdevoll und behutsam geschehen. Davon abgesehen - wer kümmert sich um die Totenruhe der unzähligen Grablegen ausserhalb von Kirchen, christlich und vorchristlich, die tagtäglich durch Bauarbeiten rücksichtslos zerstört werden oder von der Landwirtschaft in Grund und Boden zerpflügt werden, etc.? Es gibt in diesen Bereichen eine grosse Ignoranz, in letzteren Fällen wird zudem, die mit den Grablegungen verbundene Geschichtlichkeit der Bestatteten endgültig zerstört.
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oder Ausbauten von alten Kirchen die Totenruhe der dort
begrabenen Menschen mehr stören?