Ab wann Widerspruchsbelehrung?

Hallo zusammen,

ich habe eine tolle Jahresrechnung bekommen und musste feststellen, dass die mit der Rechnung völlig falsch liegen. Was mit aber auch aufgefallen ist, ist das ich nicht über meine Rechte aufgeklärt werde wie z. B das ich Widerspruch einlegen kann.

Ist das Standard so, oder hat der Stromanbieter das vergessen? Schließlich ist es eine Jahresabrechnung :thinking: Vielleicht irre ich mich ja auch.

Danke schon mal fürs Antworten :slight_smile:

Das steht doch nur in Behördenschreiben.

In „normalen“ Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Händlern nicht.

MfG
duck313

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Servus,

wann bist Du das letzte Mal bei einem Bäcker über die gegebenen Rechtsmittel zur Anfechtung des Kaufs belehrt worden, wenn Du eine Brezel gekauft hast?

Schöne Grüße

MM

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