Hallo, auf der Straße wurde eine Baustelle eröffnet und daher wurden Halteverbotsschilder angebracht. Ein Auto wurde abgeschleppt, wodurch der Halter jetzt die Strafe und die Abschleppgebühr zahlen soll. Die Beschilderung wurde 3 Tage vor Beginn der Bauarbeiten angebracht. Sind diese 3 Tage ausreichend um Bescheid zu geben, dass demnächst ein absolutes Halteverbot vorherrschen wird? Hat der Halter eventuell sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, um gegen die Strafe vorzugehen? Vielen Dank im Voraus!
Hi,
firm bin ich in der Materie auch nicht, aber schau mal hier:
Ein Halteverboot muß mind. 72 Std. vor Sperrung bekanntgemacht werden, dieses hat durch die örtliche Presse und, oder auch durch rechtzeitiges Aufstellen von Hinweisen zu erfolgen.
Für die Beantwortung wurde ich ausgesucht: Sowie ein Schild mit absolutem Halteverbot irgendwo hingestellt wird, gilt es. Das muss meines Wissens nicht vorher angekündigt werden. So waren hier in HH schon Pkw-Halter betroffen, die sich darauf verlassen hatten, irgendwo langfristig parken zu können und, als sie z.B. von einer Reise zurückkamen, ein inzwischen hingestelltes Parkverbotsschild vorfanden, weiß ich. Halteverbotsschilder wegen Bauabeiten werden in HH frühzeitig hingestellt mit dem Vermerk darauf, von wann bis wann sie gelten… Eine offizielle Frist dafür gibt es m.W. nicht. Auskunft über die Rechtslage gibt garantiert auch die Stelle, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Früher war die Regel 3 Tage und dazwischen ein Wochenende. Dieses gilt nicht mehr. Inszwischen ist 4 Tage die Regel, wobei theoretisch bei einer Aufstellung um 23.59 Uhr nach einer Minute schon der 1. Tag um ist. Der Aufsteller der Haltverbotzeichen muss eine behördliche Genehmigung beantragt und genehmigt bekommen haben sowie ein Protokoll geführt haben, aus dem hervorgeht, wann die Schilder aufgestellt worden sind und welche Fahrzeuge sich schon bei Aufstellung in der eingerichteten Haltverbotzone befunden haben. Sollte das alles seine Richtigkeit haben und er laut Protokoll tatsächlich 4 Tage vorher aufgestellt hat, wird es schwierig, etwas dagegen zu machen. Verstößt der Aufsteller allerdings dagegen, haben Sie gute Chancen, aus der Nummer rauszukommen.
Ein Auszug eines Urteiles des OVG Münster sollte Klarheit schaffen:
Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - hätten für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsbehörde habe eine angemessene Zeit (über 48 Std.) mit dem Abschleppvorgang gewartet. Wenn bis dahin der Fahrer eines zunächst rechtmäßig abgestellten Fahrzeuges nicht aufgetaucht ist, sei die Anordnung der Beseitigung des störenden Fahrzeuges durchaus angemessen und nicht zu beanstanden. Abschließend wiesen die Richter darauf hin, daß jeder Autofahrer z.B. wegen plötzlich notwendig werdender Rettungseinsätze oder Bauarbeiten mit einer Änderung der Verkehrsregelung rechnen müsse.
Kurz - der Halter hat keine Chance!
MFG
U.O.
Hallo divino36,
drei Tage sind ausreichend um eine Baustelle oder ein sonstiges Ereignis anzukündigen. Wobei dies auch für Umzüge, Veranstaltungen oder Schwertransporte gilt. Wenn der Besitzer eines Fahrzeugs zum Beispielt in den Urlaub fährt und sein Auto auf der Straße stehen lässt sollte er seinen Wagenschlüssel einer Person seines Vertrauens überlassen damit diese Person den Wagen innerhalb der drei Tage wegsetzen kann. Darüber gibt es einschlägige Gerichtsurteile. Ein anfechten des Verwarnungsgeldes und der Abschleppkosten wird nicht viel bringen.
Tut mir leid das ich dir keine bessere Nachricht gegen kann.
Grüße
Georg
Hallo,
es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber auf all Ihre Fragen muss ich leider mit „nein“ antworten
MfG
der Verkehrsexperte