Ab welchem Alter kann ich ein Kind alleine zuhause lassen?

Wann ist die Zeit gekommen, dass ich mal für 1-2 Stunden einkaufen gehen kann und mein Kind alleine zuhause lassen kann? Ich wäre sehr dankebar für Erfahrungsberichte.

Hallo,

das hängt sehr vom Kind ab, aber auch davon, ob die Wohnung Kindersicher ist (zumindest bestmöglich, 100% gehn wohl nie).

Ich würde mal vage schätzen, dass unter 4 Jährige garnicht, 4-5 Jährige 1/2 bis ev.1 Std. und erst 6 Jährige mehr als ca.1 Std allein gelassen werden sollten - aber das ist eine vage Schätzung. Wenn das Kind z.B. allein zuhause Angst hat, geht es nur ganz kurz - mal den Müll runterbringen oder so. Kann man pauschal nicht sagen.
Klar ist Einkaufen mit Kind oft anstrengend und macht auch dem Kind keinen Spaß - kann es nicht solang bei Freunden oder Verwandten bleiben?

Gruß, Paran

Ein Kind unter 6 Jahren sollte man nie allein lassen. Das Kind verfügt noch über fast keine Einschätzung von Gefahren (offenes Fenster, durchschmorendes Elektrogerät) und könnte auch allein keine Hilfe holen.
Ein Kind ab etwa 8 Jahre würde ich kurzzeitig allein lassen, wenn es weiß, welche Nachbarn es um Hilfe rufen kann, wenn es den Notruf wählen kann (duchspielen mit dem Kind!) und wenn ich weiß, dass das Kind zuverlässig ist, also sich an Abmachungen hält.
Eltern kennen ihre Kinder - mache Kinder sind so impulsiv und unbedacht, dass man sie auch mit 10 Jahren noch nicht unbeaufsichtigt lassen kann.
Bitte bedenke auch: Wenn ein Unfall passiert, weil ein Kind unter 6 allein war, wirst du auf jeden Fall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran sein.

Worauf beruht denn diese Aussage?

Ich danke dir für deine Antwort, und dass du dir dafür die Zeit genommen hast, aber du hast wahrschienlcih selbst keine Kinder, deswegen kann cih leider nicht auf deine Erfahrung vertrauen

Ich finde das klingt schon erfahren, deswegen werden diese Aussagen wohl auf einem erzieherischen Hintergrund beruhen

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Je überzeugender man formuliert, desto richtiger ist die Antwort? Das wirft ein ganz neues Licht auf die Veranstaltung hier.

Also formuliere ich auch mal ganz überzeugend, daß das hier

Wenn ein Unfall passiert, weil ein Kind unter 6 allein war, wirst du auf jeden Fall wegen Verletzung der Aufsichtspflicht dran sein.

falsch ist. Der Umfang der Aufsichtspflicht ist von diversen Faktoren abhängig, darunter

  • Alter
  • Entwicklungsstand und Erfahrungen des Kindes
  • Situation
  • andere

Es erfolgt im Streitfall also immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichtes, weswegen sich die Formulierung „auf jeden Fall“ an sich schon verbietet. Kurz gesagt: es gibt keine gesetzliche Vorgabe, daß man ab sechs „auf jeden Fall dran ist“ - was auch immer mit „dran sein“ genau gemeint ist.

Logischerweise gibt es auch für die Frage nach dem Alter, ab wann man ein Kind alleine lassen kann, keine feste oder gar allgemeingültige Antwort. Es gibt Kinder, die kann man mit 4 alleine lassen und es gibt solche, die man besser mit 10 Jahre noch nicht (oder „nicht mehr“) allein läßt.

Als zweites stellt sich die Frage, warum man das Kind nicht alleine lassen will.

  1. Hat man Angst, daß es Fremden die Tür öffnet?
  2. Hat man Angst, daß das Kind Angst hat?
  3. Hat man Angst, daß das Kind die Wände bemalt?
  4. Hat man Angst, daß das Kind Abflußreiniger und Nitroverdünnung mischt und das ganze auf ex austrinkt?
  5. Hat man Angst, daß das Kind das Sofa mit der Axt zerlegt?
  6. Hat man Angst, daß das Kind das Haus anzündet?
  7. Hat man Angst, daß irgendjemand oder irgendetwas das Haus in Brand setzt und das Kind nicht weiß, was zu tun ist?

Wie man möglicherweise erkennt, sind das alles Fragen, die nur die Eltern beantworten können - ebenso übrigens wie die Frage, ob die aufgeführten Risiken für das spezifische Kind relevant bzw. realistisch sind. Ich kenne genug Kinder, bei denen wahrscheinlich gleich mehrere Punkte zutreffen, während ich bei einem gar keine Sorge hätte, es allein zu lassen, nur daß dort sofort Punkt 2 in Kraft tritt.

Gruß
C.

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Ich habe 2 Kinder, die inzwischen ohne Desaster erwachsen geworden sind.
Daher weiß ich, dass Kinder sehr unterschiedlich und konkrete Aussagen zu der Frage unmöglich sind.

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Warum fragst Du hier, wenn Du dich offensichtlich gut auskennst?
Trappst da mal wieder ein Troll?

Servus,

das ist das übliche „Erfahrung“-Gequackel der Augustiner. An vielen neuen Fragen zeigt sich, dass im Dezember eine weitere Welle von Fake-„Fraganten“ aktiv geschaltet wurde.

Ich frage mich, ob der Müll, den sie an Land bringen, irgendwo anders ausgewertet wird, oder ob tatsächlich die Seitenaufrufe und Klicks alleine schon das beabsichtigte Ergebnis der Aktion sind. Von den grässlichen „Tipps“ und den allerletzten Videos ist ja schon eine Weile nichts mehr zu sehen.

Schöne Grüße

MM

Es stimmt, das bei Aufsichtspflichfällen immer abgewogen wird. Du wirst mir aber keinen FAll zeigen könne, in dem der Richter bei einem unter 6 jährigen Kind, das allein zuhause einen Unfall hat, der mit Aufsicht nicht passiert wäre, NICHT zu dem Enschluss kommt, dass die Aufsichtspflicht vernachässigt wurde.

Vermutlich wird es überhaupt schwierig, überhaupt ein Urteil zu finden, daß sich mit so einem Fall beschäftigt. Nicht zuletzt, weil in so einem Fall die Zahl der möglichen Kläger überschaubar ist.

In jedem Fall bleibt die pauschale Aussage, man sei immer „dran“, wenn man ein Kind unter sechs allein zu Hause läßt, zu pauschal - und natürlich unbelegt.

Hallo,

es wurde ja schon geschrieben, das es von vielen Dingen abhängt:

Unsere Tochter kennt die Regeln: Niemanden rein lassen, wenn es klingelt, nicht bei Feuer / Feuerzeug / Kerzen / Herd / Wasserkocher gehen. Wenn das Telefon klingt, klingeln lassen und vieles mehr.

Früher galt das für die Zeit, wenn ich im Keller die Wäsche aufgehängt habe, dann für die Zeit, wenn ich eben zum Einkaufsmarkt in unserer Straße mußte um was zu holen, oder wenn ich meinen Mann vom Sport abgeholt habe.

Inzwischen ist sie 7 Jahre alt und ich habe keine Sorgen, wenn ich sie tagsüber 1-2 Stunden zuhause lassen würde. Abends würde ich das noch nicht machen, weil es dann keine Nachbarn gibt, an die sie sich wenden könnte wenn was wäre.
Achja, sie hat natürlich ein „Notfall“ Handy mit dem sie umgehen kann, was immer zuhause am selben Ort liegt und wo die Nummern von Mama und Papa gespeichert sind. Wir sind also immer erreichbar für sie!

Sobald das Kind mit dem Handy zurecht kommt und reif genug ist und einigermaßen selbständig, kann man ja Versuche starten. Mehr als das Alter würde ich die Zuverlässigkeit des Kindes beachten.