Ab welchem Durchschnitt kann/muss man in NRW im 12.Jg ein Klausur wiederholen?

Hallo,

ich schreibe morgen eine Physik Klausur (Grundkurs, 12.Jg, NRW) und habe das Problem, dass mein Lehrer meine Mitschüler und mich unzureichend belehrt hat.
Die letzten 3 Klausuren hatten alle einen geschätzten Durchschnitt von mindestens 4,5 (und schlechter).
Bis jetzt hatte ich kein Problem mit dem Stoff und hatte akzeptable Noten, aber die nächste Klausur wird für den ganzen Kurs ein Problem, deswegen wüsste ich gerne, ab welchem Durchschnitt eine Klausur wiederholt werden kann/muss.

Danke shconmal im Vorraus…

Hallo,
soweit ich weiß, gibt es keine Regelung mehr dazu, d.h. die Klausur wird immer gewertet, wenn der Lehrer das so will. Das ist i.d.R. auch sinnvoll, um ein Anspruchsniveau durchsetzen zu können, das mit anderen (ggf. besseren) Klassen vergleichbar ist. In der 12. Klasse muss man sich nicht mehr darauf verlassen können, dass der Klausurstoff im Unterricht durchgekaut wurde. Hier ist auch Eigeninitiative beim Lernen gefragt.

Hallo,

Nach meinem wissen kann ein Lehrer in der Oberstufe nie dazu gezwungen werden eine Klausur zu wiederholen!

Tut mir Leid.

Beste Grüße

Christoph

Danke für die schnellen Antworten.

Du hast recht, man muss sich bestimmte dinge selber beibringen, aber in einem Fach wie Physik, im 12 Jg., ist das aus meiner Sicht unmöglich, obwohl ich nicht wirklich schlecht in dem Fach bin.
Außerdem hat mein Lehrer uns in dem aktuellen Themenbereich so ziemlich garnicht beigebracht (was auch an sehr viel Fehlstunden seinerseits liegt).

Jetzt meine nächste Frage: Kann man einen Lehrer irgentwie anzeigen, wegen mangelnder Kompetenz oder sowas? Es kann ja wohl nicht sein, dass in jedem Fach welches er unterrichtet, zum größten Teil Fünfen und Sechsen geschrieben werden. Er versaut uns damit den Abschluss, welcher mir ziemlich wichtig ist.

Eine direkte Antwort auf die direkte Frage: Die „Anzeige“ gegen Lehrer nennt sich „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Gib doch mal bei google „Dienstaufsichtsbeschwerde Lehrer“ ein. Lies die Ausführungen in den diversen Quellen und entscheide selbst.

Mein Tipp dazu ist, folgende Reihenfolge einzuhalten:

  1. Klassensprecher (Jahrgangsstufensprecher…) bespricht die Vorgehensweise mit Klassenpflegschaftsvorsitzendem (Elternvertreter).

  2. Gespräche führen mit:
    a) dem betroffenen Fachlehrer
    b) Klassenlehrer,
    c) SV-Vertrauenslehrer,
    d) Oberstufenkoordinator,
    e) Schulleiter.

  3. Wenn alles nichts bringt, kann man über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. Aber bedenke bitte auch, dass du evtl. schon die Schule verlassen hast, bis deine Beschwerde zum (recht unwahrscheinlichen) Erfolg führt.

Mein Rat: Diplomatische Gespräche auf der Grundlage von Fakten (sammeln, auch in anderen Lerngruppen!), nicht emotionsgeladen, führen.

Nützlich ist z.B. ein quantitativer Vergleich von Planung (…Energieerhaltungssatz 2 Monate) und Durchführung (…stattdessen nur 2 Unterrichtsstunden).

Weniger nützlich ist eine qualitative Aussage wie: Herr XY kann nicht erklären.

Unsinnig ist die Behauptung, der Lehrer habe fachlich keine Ahnung. Er hat durch ein abgeschlossenes Studium das Gegenteil bewiesen.