Ab wieviel jahren ist man ungelernt?

Hallo.

Ich habe folgende frage. Ich habe mal gehört das man, wenn man 3 jahre nicht in seinem beruf gearbeitet hat, aus seinem beruf raus ist, also ungelernt ist. Stimmt das? wenn nicht, nach wieviel jahren währe das so? Und wie stehts dann mit der abgeschlossenen lehre? ist die dann wertlos?

Bitte um antwort

Bedanke mich schonmal.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ungelernt bis du nur dann, wenn du keine Ausbildung absolviert hast - und NUR dann. Selbst, wenn du als Tierpfleger arbeitest, obwohl du Metzger gelernt hast, bist du nicht ungelernt, sondern maximal fachfremd eingesetzt.

Bist du schon länger aus deinem erlernten Beruf heraus, hast du es sicherlich schwieriger, wieder etwas Neues zu finden, das ist es aber auch schon. Sicherlich gibt es Jobs, deren Inhalte sich schnell verändern und bei denen das eigene Wissen ständig aktualisiert werden sollte (z. B. die IT, die halt sehr schnelllebig ist), aber was du einmal gelernt hast, das hast du sicher. Du musst halt nur verkaufen können, dass du auch nach Jahren, die du eben nicht in dem Bereich gearbeitet hast, immer noch fit darin bist.

Im Normalfall hast du Zeugnisse, die dir deine Leistungen attestieren. Oder muss man die neuerdings nach 3 Jahren Untätigkeit wieder abgeben? *zwinker

Viele Grüße
Kirsten

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Hallo erstmal,
es ist schon wie Kirsten schrieb. Was du einmal hast, das hast du. Wenn du die Tätigkeit nicht mehr ausübst und dann nach drei Jahren dich wieder in dem Job bewerben würdest, tja … dann müßtes du dir eine Frage gefallen lassen:
„Warum glauben Sie lieber Bewerber, das Sie die Tätigkeit nach dem heutigen Stand ausfüllen können?“
Und nun bist du dran…

Gruß
Martin

Hallo erstmal,

Hallo

es ist schon wie Kirsten schrieb. Was du einmal hast, das hast
du. Wenn du die Tätigkeit nicht mehr ausübst und dann nach
drei Jahren dich wieder in dem Job bewerben würdest, tja …
dann müßtes du dir eine Frage gefallen lassen:
„Warum glauben Sie lieber Bewerber, das Sie die Tätigkeit nach
dem heutigen Stand ausfüllen können?“
Und nun bist du dran…

Richtig: auf den Blickwinkel kommt es an. Beispiel: das Arbeitsamt geht in der Regel davon aus, dass diejenigen, die länger als die doppelte Zeit die die Berufsausbildung gedauert hat aus seinem erlernten Beruf raus ist, als ungelernt gilt.
Gruß
Fritz