Abbau der Sat-Schüssel nach Erlaubnis rechtens?

Guten Morgen liebe Community,

durch googlen komme ich leider bei folgendem Sonderfall nicht weiter. Der Vermieter erteilte (leider nur telefonisch) mindestens drei Mietern in unterschiedlichen Zeiträumen die Erlaubnis eine Satellitenschüssel aufbauen zu dürfen. DIese hängen nun schon mindestens andert halb Jahre bis zu 4-5 Jahren (in den Fällen, wo ich spontan nachfragen konnte).
Nun hat auf einmal Vodafone den Kabelanschluss des Hauses übernommen und nach ersten Besuchen der Vertreter könnte man das Gefühl haben, dass da Verträge mit dem Vermieter abgeschlossen wurden, die darauf hinauslaufen, dass der Vermieter nun auf einmal verlangt, dass die Schüsseln abgebaut werden (Provisionszahlungen?).
Ausschnitte aus dem Aushang im Flur ( und nur auf diesem Wege):
"wir möchsten sie bitten, alle Satellitenanlagen auf den einzelnen Balkonen bis zum 30.11 zu entfernen. Sollte der Termin fruchtlos verstreichen, sehen wir uns veranlasst eine Fachfirma zu beauftragen…die Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen Mieter.

Die Grundversorgung erfolgt über den Kabelanbieter Vodafone seit dem 1.10. Mit dem Schreiben vom Juli wurden sie über die Versorgung informiert. Sie sind verpflichtet?,die anfallenden Gebühren des Kabelanbieters zu übernehmen…"

Im Zuge dessen möchten die nun auch zeitgleich in alle Wohnungen die TV-Dosen gegen Multimediadosen austauschen. Muss dies gewährt werden, wenn man kein Internet möchte (TV funktioniert auch jetzt bereits) bzw. ich weiß bei meiner Mutter damals war das so, dass bei Beauftragung von Kabel Internet der Servicemitarbeiter vorbei kam und dann die Dose austauschte (also bei Bedarf und bei tatsächlicher Nutzung). Ferner erwarten die laut Schreiben, wenn ein Mieter nicht anwesend ist, dass er den Schlüssel an andere Mieter gibt, damit die Handwerker offensichtlich alle Wohnungen an dem Tag begehen können. Offiziell heißt es im Schreiben: "Bedenken Sie bitte, dass in ihrem Haus nur dann eine störungsfreie Internet und Telefonnutzung gewährleistet werden kann, wenn alle TV-Anschlussdosen durch Multimediadosen ersetzt werden. " Ich kann mir das rein technisch kaum vorstellen und gehe eher davon aus, dass es denen darum geht, die Dosen mit den Sperrfiltern einzubauen. Kann man daher nun den Zutritt zu den Wohnungen sowohl den Dosenwechslern als auch im Fall der Fälle den Fachkräften, die die Schüssel abbauen möchten verwehren? Vielleicht noch ein Fact, ein Nachbar mit Schüssel ist eine türkische Familie (falls dadurch besonderes im Hinblick auf Empfang der Heimatsender gewährleistet werden muss/kann).

Vielen Dank im Voraus

FrankF.

Solche Duldungen können widerrufen werden, egal ob Parkplatz oder Satschüssel (Ausnahmen bestätigen die Regel)

Wenn das in den Nebenkosten vertraglich vereinbart ist, kann das auch Abgerechnet werden.
(Betriebskostenverordnung §2 Abs. 15)

ist eine Modernisierung

ja ist zu Dulden § 555d BGB

sieh Duldung, den Zugang muss man ermögliche, wie auch immer, Dateisein muss man eben nicht.

Heimatsender gehen meist auch über Kabel, auch wenn diese Mehrkosten verursacht hat der Vermieter ein Recht auf seine Fassadengestaltung und die Unversehrtheit dieser.

So richtig verstehe ich es nicht.
Es gibt Kabelanschluss, aber die Mieter haben eigene Sat-Antennen ?
Wo denn, auf dem Balkon ? Dann würden die ja gar nicht die Antennensteckdosen nutzen.

Wurde denn bisher für den Kabelanschluss, egal ob genutzt oder nicht, ein Posten in den Nebenkosten erhoben. oder steht im Vertrag überhaupt etwas drin, welche Nebenkosten erhoben werden könnten ?

Wenn das Kabelnetz modernisiert werden soll, dann muss der Mieter das grundsätzlich dulden, also den Handwerkern nach Anmeldung Zugang geben.
Notfalls muss man sich Urlaub nehmen, wenn man den Schlüssel nicht einem vertrauenswürdigen Nachbarn geben will.
Das ist egal ob man die neue Dose nutzen will.

Ich gehe davon aus, die Sat-Schüsseln sind einmal genehmigt worden, also mit Zustimmung aufgestellt worden. War damals was vereinbart, ob und wann sie abgebaut werden müssen ?
Sonst kann der Vermieter die Duldung nicht so einfach zurückziehen.

Eine ausländische Familie, die ihr Heimatprogramm nicht über Kabel empfangen könnte, darf in aller Regel eine Sat-Antenne betreiben.

zum Telefon kann ich nicht viel sagen. Wo bist Du denn bisher Kunde, bei der Telekom ? Deren Leitung kommt doch ins Haus. Das ist doch unabhängig vom bisherigen Kabel, Du hast eine „normale“ Telefondose ?Das muss auch bleiben.

Kann sein, Vodafone würde Internet und Telefon über das Kabelnetz anbieten, aber da muss man m.E. nicht mitmachen.

MfG
duck313

Hallo,

offenbar hat der Vermieter einen Gemeinschaftsvertrag mit Vodafone (VF) abgeschlossen.
Im Gegenzug hat ihm VF was von Modernisierung, Wohnwertverbesserung usw. versprochen.
VF könnte dem Vermieter durchaus den Eindruck vermittelt haben, dass dieser sich darum kümmern solle, die ungeliebte, kostenlose Konkurrenz zu untersagen.

Aber, ruhig Blut, bei Süd-Balkonen kann man Schüsseln unsichtbar hinter der Brüstung betreiben, zur Not verdreht, also flach montiert, und ohne Bohren.

Da die Multimediadosen als Modernisierung gelten, dürfen entsprechende Arbeiten quasi angeordnet werden. Es kann auch tatsächlich technisch notwendig sein, die Leitungen / Dosen zu ersetzen, um VFs ganzes Dienstleistungsangebot in jeder Wohnung anbieten zu können.

Die Gebühren werden, wenn meine Vermutung stimmt, über die Nebenkosten umgelegt (dazu am besten mal den ganzen Text zu den Nebenkosten im Mietvertrag abtippen und hier posten!). Das beinhaltet dann den einfachen Fernsehempfang, was den Anspruch auf eine eigene Schlüssel gegen Null reduzieren wird.
Individualverträge mit Vodafone kann der Vermieter dem Mieter nicht aufzwingen.
Ohne Zusatzvertrag (über zusätzliches Fernsehangebote, Internet oder Telefondienste) kann der Mieter halt nur Kabelfernsehen in der Grundversorgung schauen. Sperrfilter sind nicht nötig, denn ohne Vertrag mit VF kann man nicht Internet und/oder Telefonie beziehen oder Bezahlfernsehen schauen.

Wenn der Vermieter keinen Vertrag mit Vodafone gemacht hat und auch die Grundversorgung erst vom Kunden beauftragt werden muss, dann seid ihr zur Zeit Schwarzseher und dann wird die Dose verplombt werden.

Hi,

Individualverträge zwar nicht, aber irgendwo, wo meine Mutter früher gewohnt hat, hatte der Vermieter irgendwie einen Vertrag mit dem Kabelfernsehen-Anbieter, und die Kabelfernsehgebühren waren Bestandteil der Miete. Ich weiß nicht, ob das aktuell noch möglich ist, und ob es bei bestehenden Mietverträgen überhaupt möglich ist, aber das klingt mir fast danach.

Gruß
Christa

Es kommt auf die Formulierung an.
Manche Verträge listen die umlagefähigen Betriebskosten abschließend auf, manche enthalten eine Öffnungsklausel für neue Betriebskosten.

PS:
Der in Deutschland am wenigsten verwendete Mustermietvertrag dürfte der des DMB sein (ich habe mir gerade ein paar Muster angeschaut). Was die da an Kröten für den Vermieter eingebaut haben, das unterschreibt doch kein Vermieter sehenden Auges.