Abbau von Guttagen

wer weiss…

kann ich darauf bestehen, das meine nicht genomenen freien Tage (24 Stk. im vergangenen Jahr 2014) in Freizeit ausgeglichen werden, oder muss ich auf das Angebot meines Chefs eingehen und mir die Tage ausbezahlen lassen.

mfg

Ingo

Hallo Ingo,

haben dir die Antworten auf deine erste Anfrage nicht gepasst? Oder hast du die genauso wenig gelesen, wie die Vorschaltseite (Stichtwort „Ich habe…“)?

Wenn jemand freie Tage vom Vorjahr übrig hat, ist es zunächst wichtig, zu wissen, wo diese herkommen. Nicht genommener Erholungsurlaub? Überstunden?

Dann ist es wichtig zu wissen, ob ein Tarifvertrag existiert, alternativ eine Betriebsvereinbarung, und wenn ja, ob und was darin zu diesen freien Tagen steht.

viele Grüße
Felix