Abblocken einer Lastschrift/Sperrung Konto

Hallo liebe Wer-weiß-was- Gemeinde,

folgende Frage.
A wurde von einem Anwalt angerufen (den man nicht im Internet zurückverfolgen kann, weder Telefonnummer noch Namen) und dieser „Anwalt“ hatte Adresse von Person A sowie die BLZ und das Kreditinstitut. A hab vor einem halben Jahr bei einem Gewinnspiel mitgemacht und man wolle jetzt angeblich den Rest einziehen. A soll Kontonummer angeben,aber zwecks „Vertrauen“ die letzte Zahl weglassen. A tut dies (weil A vor 2 Jahren mal bei einem Gewinnspiel mitmachen wollte es aber wieder gecancelt hat und niemand sich mehr gemeldet hat,bzw von A mit Anwalt gedroht wurde falls jemand was abbucht).

Kann A das Konto gegen Lastschrift erstmal sperren lassen?
Bzw. welche Aussichten hätte A falls jetzt schon was weggebucht wird um dies zurückzubekommen?
Reicht es wenn man jetzt die Karte sperrt?
Oder bedeutet „Karte sperren“ das noch Lastschriften vom Konto abgezogen werden können?

Vielen Dank schonmal für die Beantwortung!
Gruß
Jibril

Hallo,

die Karte zu sperren ist nicht nötig. Das würde nichts helfen. Falls jemand mit den Daten eine Lastschrift einzieht, kann gegen diese Widerspruch bei der Bank eingelegt werden. Dies sollte möglichst unverzüglich nach der Buchung passieren, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Ich würde die 6 Wochen Frist einhalten. :wink:

LG Nils

Hallo,

vor einem halben Jahr bei einem
Gewinnspiel mitgemacht und man wolle jetzt angeblich den Rest
einziehen.

Welchen Rest meinst du???

A soll Kontonummer angeben,aber zwecks „Vertrauen“
die letzte Zahl weglassen. A tut dies (weil A vor 2 Jahren mal
bei einem Gewinnspiel mitmachen wollte es aber wieder
gecancelt hat und niemand sich mehr gemeldet hat,bzw von A mit
Anwalt gedroht wurde falls jemand was abbucht).

Moment, A gibt die Kontonummer weiter, obwohl er das Gewinnspiel abgebrochen hat und gleichzeitig bedroht wurde?? Verstehe ich nicht.

Grüße
Deli

Eine ungerechtfertigte Lastschrift kann praktisch jederzeit zurückgebucht werden. Aber sich möglichst zeitnah bei der Bank zu melden ist natürlich besser. Da genügt bereits ein Anruf.

Heutzutage kann einem Konto keine Lastschriftsperrung mehr „zugeführt“ werden. Damit ist die Pflicht des Kontoinhabers, sein Konto zu kontrollieren gewährleistet. Wenn eine unrechtmäßige Lastschrift statt findet, so ist Einspruch einzulegen innerhalb von bis zu 6 Wochen (bei manchen Banken nur vier Wochen). Empfehlenswert bei solchen Dingen ist es aber zum einen Kontonummern gar nicht erst raus zu geben oder sofort Einspruch einzulegen, da es sonst passieren kann, dass die Bank das Geld vom Gegenkonto nicht wieder Rückbuchen kann und somit das Geld auch für das Opfer weg ist. In solchen Fällen kann es nach Prüfung dazu kommen, dass die Versicherung der Bank greift und einen Teil des Geldes zurück erstattet.