Kann man so einfach eine Lehre abbrechen. Nach ca. 2 Jahren.
Hat der Ausbildungsbetrieb dann das Recht eine Art Schadensersatz zu fordern?
Ja, hat er.
Ist das nicht klar ?
Wer fegt denn dann die Werkstatt aus oder wer trägt dem Gesellen die Tasche nach ? So auf die Schnelle gibt’s keinen Ersatz, weil die Ausbildungstermine im Jahr feststehen.
Hier steht’s drin: http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen.html
MfG
duck313
Aus deinem Link:
Kündigung wegen Berufsaufgabe
Dem Auszubildenden räumt das Gesetz noch eine weitere Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit ein: Wenn ein Auszubildender seine Berufsausbildung grundsätzlich aufgeben will oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will, kann er den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der besondere Kündigungsgrund muss genannt werden. Eine Schadenersatzforderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen
Besser als alle rechtlichen Möglichkeiten ist eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages (siehe unten). Wenn die Vertragspartner einsehen, dass - aus welchen Gründen auch immer - eine erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich ist, sollte immer das Gespräch gesucht werden, um im Guten auseinander zu gehen. Die Ausbildungsberater der IHK helfen dabei, wenn erforderlich und gewünscht.
Ich hoffe, dass der Satz mit dem Werkstatt fegen sarkastisch gemeint war.
Gesine