Hallo,
ich habe einen Fall des sich wie folg darstellt.
Zum Zwecke der Zwangsversteigerung muss mit einem unbestätigten LZB Scheck eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Wenn ich diesen Scheck bei meiner Bank (gelbes Logo) beantrag muss ich den Tag, an dem er verwendet wird, nennen.
Bei einem Termin habe ich keine Zuschlag bekommen, und somit den Scheck nicht eingelöst.
Trotz dem wurde mein Konto über die Höhe des Schecks an dem vorgesehen Tag belastet. Ich habe ihn dann erst vier Tage später eingereicht - musste auch ein Scheck Einreichungsformular dafür ausfüllen.
Heute wurde ein Zuschlag ausgesetzt, und in einer Woche wird neu verhandelt. Beim heutigen Blick aufs Konto musste ich feststellen dass mein Konto wieder belastet wurde, obwohl der Scheck im Safe liegt und nicht eingelöst wurde.
Ich kenne zwar die AGBs und Voraussetzungen nicht, aber vom Gefühl halte ich das für unrichtig ein Konto zu belasten obwohl man über den Betrag (noch) nicht verfügt hat.
Wie seht Ihr das bzw. kennt jemand dazu die genauere Rechtslage?
Danke für evtl. Antworten