Abbuchung umbestätigen LZB Schecks

Hallo,

ich habe einen Fall des sich wie folg darstellt.
Zum Zwecke der Zwangsversteigerung muss mit einem unbestätigten LZB Scheck eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Wenn ich diesen Scheck bei meiner Bank (gelbes Logo) beantrag muss ich den Tag, an dem er verwendet wird, nennen.
Bei einem Termin habe ich keine Zuschlag bekommen, und somit den Scheck nicht eingelöst.
Trotz dem wurde mein Konto über die Höhe des Schecks an dem vorgesehen Tag belastet. Ich habe ihn dann erst vier Tage später eingereicht - musste auch ein Scheck Einreichungsformular dafür ausfüllen.
Heute wurde ein Zuschlag ausgesetzt, und in einer Woche wird neu verhandelt. Beim heutigen Blick aufs Konto musste ich feststellen dass mein Konto wieder belastet wurde, obwohl der Scheck im Safe liegt und nicht eingelöst wurde.
Ich kenne zwar die AGBs und Voraussetzungen nicht, aber vom Gefühl halte ich das für unrichtig ein Konto zu belasten obwohl man über den Betrag (noch) nicht verfügt hat.
Wie seht Ihr das bzw. kennt jemand dazu die genauere Rechtslage?

Danke für evtl. Antworten

Hallo,

also wie du das beschreibst mir dem bestätigten Scheck, sehe ich das alles als rechtens an. Also du hast ja einen bestätigten Bundesbankscheck beantragt. Dieser bestätigt ja bei einer Zwangsversteigerung, dass du das Geld auf jeden Fall verfügbar hast. D.h. die Bank kann ja nur etwas bestätigten, was auch Tatsache ist. Also wird der Scheck auch an dem Ausstellungstag belastet. Wenn du diesen dann natürlich wieder auf dein Kto. einreichst, wird er dir wieder gutgeschrieben.

Danach hast du ja wieder einen beantragt, und es geht von vorne los. Der Ablauf ist auf jeden Fall gängig.

Hoffe konnte dir weiterhelfen. Falls du noch Fragen hast, kannst dich ja nochmal melden.

Viele Grüße,

Bridget_Jones*

also wie du das beschreibst mir dem bestätigten Scheck, sehe
ich das alles als rechtens an. Also du hast ja einen
bestätigten Bundesbankscheck beantragt. Dieser bestätigt ja
bei einer Zwangsversteigerung, dass du das Geld auf jeden Fall
verfügbar hast. D.h. die Bank kann ja nur etwas bestätigten,
was auch Tatsache ist. Also wird der Scheck auch an dem
Ausstellungstag belastet. Wenn du diesen dann natürlich wieder
auf dein Kto. einreichst, wird er dir wieder gutgeschrieben.

Ich glaube, ich habe noch etwas ergänzendes dazu zu sagen: das Konto, auf das der Scheck gezogen ist, ist ja nicht das eigene, sondern das Konto der Bank bei der LZB. Im Prinzip funktioniert es ungefähr so:
a) es wird von der Bank ein Scheck auf ihr eigenes LZB-konto gezogen
b) du kaufst diesen Scheck, in der Gewissheit, dass er gedeckt und damit sein Geld wert ist (dein Konto wird belastet, die Bank bucht von deinem auf das LZB-Konto um)
c) der Scheck wird eingelöst (das LZB-Konto der Bank wird belastet)

Beim bestätigten LZB-Scheck kommt noch eine Komplikation hinzu (hab gerade in der Wikipedia gespickt): für die sichere Bestätigung der Deckung wird das LZB-Konto der Bank sofort belastet, nicht erst bei Einlösung.

Grüße,
Sebastian

Hi,

das lief korrekt ab.

Die Bank wird keinen Scheck auf Ihr Bundesbankkonto ziehen, ohne zuvor den entsprechenden Betrag von Deinem Konto belastet zu haben (plus Gebühren).

Das Geld kriegst Du ja wieder zurück, wenn der Zuschlag ausblieb.
Im Prinzip ist dass, wie wenn Du Bargeld für den Kauf abhebst.
Gibst Du es für das Objekt aus, passt alles, kommt der Kauf nicht zustande wird es Deinem Konto erst wieder mit der Einzalung gutgeschrieben.

Grüße

Uwe

Hallo,

ich versuchs auch noch mal, damit es hoffentlich ein bißchen klarer wird: Du hattest es mit einem bestätigten Scheck zu tun, d.h. die LZB (bzw. Niederlassung der Bundesbank) bestätigt dem Empfänger, daß er sein Geld auf jeden Fall erhält. Damit die Bundesbank diese Aussage treffen kann, will sie natürlich das Geld als Sicherheit, so daß sie es vom Konto Deines Kreditinstituts bei der Bundesbank abbucht. Da Dein KI natürlich auch kein Risiko eingehen will, wird das Geld auch Deinem Konto belastet.

Der Witz dabei ist, daß ein bestätigter LZB-Scheck Bargeld gleichkommt, außer daß man eben nur einen Briefumschlag für den Transport braucht und nicht mehrerer Koffer.

Gruß
Christian

Hallo,

es handelt sich dabei um einen unbestätigten LZB Scheck.
Leider habe ich mich zwar in der Betreffzeile vertippt, aber es ist definitiv ein unbestätigter LZB Scheck gemeint.
Und dieser kommt meines Wissens eben nicht dem Bargeld gleich sondern einem V-Scheck.

Grüße

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Hallo,

meines Wissens verhält sich ein unbestätiger LZB Scheck wie ein V-Scheck der erst bei Einlösung abgebucht wird.
somit miss das Konto vorher ja garnicht erst belastet werden.

Grüße

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Hallo,

es handelt sich hierbei um einen unbestätigten LZB Scheck, hatte mich zwar im Betreff vertitppt aber es ist definitiv ein unbestätigter gemeint. Und dieser verhält sich meines Wissens wie ein V-Scheck der erst nach Einreichung verrechnet wird.
Als Sicherheit sollte durch aus die Liqudität ausreichen wie z.B. Dispo bzw Überziehungskredit, somit ist das Abbuchen nicht notwendig.

Grüße

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Sorry, aber es geht um unbestätigte LZB Schecks. Den Eintrag bei Wikipedia habe ich selbst schon durchstöbert - und nur den Passus über den bestätigten gefunden - um den es hier ja nicht geht.
Meines Wissens verhält sich der unbestätigte LZB Scheck wie ein V-Scheck der erst bei der Einreichung verrechnet wird.
Somit ist die Belastung nicht gerechtfertigt.

Grüße

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Sorry, aber es geht um unbestätigte LZB Schecks. Den Eintrag
bei Wikipedia habe ich selbst schon durchstöbert - und nur den
Passus über den bestätigten gefunden - um den es hier ja nicht
geht.
Meines Wissens verhält sich der unbestätigte LZB Scheck wie
ein V-Scheck der erst bei der Einreichung verrechnet wird.
Somit ist die Belastung nicht gerechtfertigt.

Doch, natürlich. Das mit der Bestätigung war ja nur ergänzend, der Sachverhalt davor gilt doch genauso für unbestätigte LZB-Schecks!

Schließlich ist der Scheck ja auf das Bundesbankkonto deiner BANK gezogen, nicht auf dein Girokonto. Überlege mal, was passieren würde, wenn die Bank den Betrag nicht sofort belastet. Wenn du nach Ausstellung des LZB-Schecks dein Konto leerräumst und dann den Scheck einlöst, steht die Bank dumm da. Der Scheck ist natürlich gedeckt und wird eingelöst, denn die Bank hat ja genügend Geld bei der Bundesbank. Wenn sie es sich erst dann von dir dann wiederholen wollte, hätte sie verloren.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

es handelt sich dabei um einen unbestätigten LZB Scheck.

der ist mir völlig unbekannt, so daß ich dazu - auch wenn mir der Sinn dieses Intruments generell nicht erschließt - nichts sagen kann.

Gruß
Christian

Das bruhigt mich, dann stehe ich wenigstens nicht so unwissend da.
Bei Zangsversteigerungen werden nur ubestätigte LZB Schecks akzeptiert, und meines Wissen sind unbestätigte ähnlich wie V-Schecks. Bestätigte ähnlich wie Bar-Schecks.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, aber es geht um unbestätigte LZB Schecks. Den Eintrag
bei Wikipedia habe ich selbst schon durchstöbert - und nur den
Passus über den bestätigten gefunden - um den es hier ja nicht
geht.
Meines Wissens verhält sich der unbestätigte LZB Scheck wie
ein V-Scheck der erst bei der Einreichung verrechnet wird.
Somit ist die Belastung nicht gerechtfertigt.

Doch, natürlich. Das mit der Bestätigung war ja nur ergänzend,
der Sachverhalt davor gilt doch genauso für unbestätigte
LZB-Schecks!

Der erste Beitrag, auf den Du dich beziehst beginnt so:

also wie du das beschreibst mir dem bestätigten Scheck

Es ist also die ganze Zeit, in deinem und dem vorgänger Beitrag die Rede von einem bestätigten LZB scheck. Also ist es doch total verkehrt weil es nicht um die erklärte Scheckart handelt.
Und soweit ich es weiß ist der Unterschied darin dass ein unbestätigter LZB Scheck einem V-Scheck gleich kommt und ein bestätigter einem Bar-Scheck.

Grüße

Das bruhigt mich, dann stehe ich wenigstens nicht so unwissend
da.

Sicherlich nicht.

Bei Zangsversteigerungen werden nur ubestätigte LZB Schecks
akzeptiert,

Dasist genau das, was mich weiterhin irritiert. Zwangsversteigerungen sind der klassische Lebensraum von bestätigten LZB-Schecks.

Bestätigte ähnlich wie Bar-Schecks.

Genau.

Gruß
Christian

Bei Zangsversteigerungen werden nur ubestätigte LZB Schecks
akzeptiert,

Dasist genau das, was mich weiterhin irritiert.
Zwangsversteigerungen sind der klassische Lebensraum von
bestätigten LZB-Schecks.

Ja, das ist ein weitläufig verbreitets Gerücht. Ich kann dir aber gewissenhaft versichern das bei ZVG´s unbestätigte LZB Schecks verlangt werden. Ich wollte beim ersten mal auch einen bestätigten haben, aber meine Bank wusste es besser und wies mich darauf hin. Seit dem habe ich bereits mehrfach einen eingesetzt - foglich hatte meine Bank recht.

Gruß
Christian

dito

Bei Zangsversteigerungen werden nur ubestätigte LZB Schecks
akzeptiert,

Dasist genau das, was mich weiterhin irritiert.
Zwangsversteigerungen sind der klassische Lebensraum von
bestätigten LZB-Schecks.

Ja, das ist ein weitläufig verbreitets Gerücht.

Es ist ein bißchen mehr als das. :wink: Ich hab schon den ein oder anderen bestätigten LZB-Scheck genau für den genannten Zweck durch meine Finger gehen sehen.

Gruß
Christian

1 Like

Der erste Beitrag, auf den Du dich beziehst beginnt so:

also wie du das beschreibst mir dem bestätigten Scheck

Aber in meinem eigenen Beitrag beschreibe ich erst das allgemeine Prozedere für den LZB-Scheck. Und erst im letzten Absatz füge ich hinzu, was durch die Bestätigung noch hinzukommt.

Nicht dass ich wirklich Ahnung von der Materie hätte, aber was ich geschrieben habe, sollte grob stimmen und die Abbuchungsfrage für den unbestätigten genauso wie für den bestätigten Scheck beantworten können.

Es ist also die ganze Zeit, in deinem und dem vorgänger
Beitrag die Rede von einem bestätigten LZB scheck.

In meinem nicht die ganze Zeit. Erst am Ende.

Grüße,
Sebastian