Hallo zusammen,
ich habe eine zunächst mal simpel klingende Frage:
Meine Bank berechnet für in Anspruch genommene Leistungen ein Entgelt (z.B. wenn ich mir eine neue EC Karte bestelle o.ä). Woraus aber leitet sich das Recht für die Bank ab, die Entgelte vom Konto des Kunden abzubuchen
Das die Bank hierfür ein Entgelt nimmt etc geht ja aus dem Preisleistungsverzeichnis hervor und ist auch gar nicht strittig. Was ich mich jetzt aber Frage, woraus geht das „Recht“ der Bank hervor, diese Entgelte einfach vom Konto des Kunden abzubuchen?
In diesem Fall geht es um das db AktivKonto (Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG) und ich hab mich eben durch alle für mich relevant klingenden AGB gewühlt, hab aber nirgends etwas gefunden, was die Deutsche Bank dazu ermächtigen würde, das Konto des Kunden mit den entsprechenden Entgelten zu belasten. Auch hat man nicht die Möglichkeit eine solche Abbuchung zu widerrufen (aus welchen Gründen auch immer)
Im Detail durchgegangen bin ich neben den normalen AGB auch die Bedingungen für den Zugang über elektronische Medien, die Fernabsatzinformationen zum Online- und Telefonbanking und die Bedingungen für den Electronic Broking Service (EBS). Diese Bedingungen jedenfalls müssen alle akzeptiert werden, wenn man zum Online / Telefonbanking zugelassen werden will
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?