Abbuchung von Gebühren der eigenen Bank

Hallo zusammen,

ich habe eine zunächst mal simpel klingende Frage:

Meine Bank berechnet für in Anspruch genommene Leistungen ein Entgelt (z.B. wenn ich mir eine neue EC Karte bestelle o.ä). Woraus aber leitet sich das Recht für die Bank ab, die Entgelte vom Konto des Kunden abzubuchen

Das die Bank hierfür ein Entgelt nimmt etc geht ja aus dem Preisleistungsverzeichnis hervor und ist auch gar nicht strittig. Was ich mich jetzt aber Frage, woraus geht das „Recht“ der Bank hervor, diese Entgelte einfach vom Konto des Kunden abzubuchen?
In diesem Fall geht es um das db AktivKonto (Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG) und ich hab mich eben durch alle für mich relevant klingenden AGB gewühlt, hab aber nirgends etwas gefunden, was die Deutsche Bank dazu ermächtigen würde, das Konto des Kunden mit den entsprechenden Entgelten zu belasten. Auch hat man nicht die Möglichkeit eine solche Abbuchung zu widerrufen (aus welchen Gründen auch immer)

Im Detail durchgegangen bin ich neben den normalen AGB auch die Bedingungen für den Zugang über elektronische Medien, die Fernabsatzinformationen zum Online- und Telefonbanking und die Bedingungen für den Electronic Broking Service (EBS). Diese Bedingungen jedenfalls müssen alle akzeptiert werden, wenn man zum Online / Telefonbanking zugelassen werden will

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Hallo,

Meine Bank berechnet für in Anspruch genommene Leistungen ein
Entgelt (z.B. wenn ich mir eine neue EC Karte bestelle o.ä).
Woraus aber leitet sich das Recht für die Bank ab, die
Entgelte vom Konto des Kunden abzubuchen

allgemeiner formuliert: darf man auch ohne Einzugsermächtigung eine fällige Forderung abbuchen? Tja, und das dolle ist, es spricht nichts dagegen. Und da erlaubt ist, was nicht verboten ist…

Entgelten zu belasten. Auch hat man nicht die Möglichkeit eine
solche Abbuchung zu widerrufen (aus welchen Gründen auch
immer)

Ist doch auch nicht erfoderlich. Wenn keine fällige Forderung bestand, kann man sich das Geld zivilrechtlich wiederbeschaffen (von eventuellen zusätzlichen strafrechtlichen Aspekten mal abgesehen). Die Lastschriftrückgabe ist insofern nur ein vereinfachtes Verfahren.

Gruß
C.

Guten Tag,

nach Ziff. 7 der AGBs der Deutschen Bank beim Kontokorrentkonto erteilt die Bank vierteljährlich einen Rechnugsabschluss, dabei werden auch u.a. Entgelte verrechnet.

In den Preisen für Dienstleistungen steht ebenfalls “Kontoabrechnung vierteljählich”.

Die DB kann/darf also Dir die Entgelte mit dem Rechnungsabschluss in Rechnung stellen. Wobei sich der Rechnugsabschluss auf das Konto bezieht.

Gruß

divo

Hallo,
waere es besser, sie schicken einen Brief mit Rechnung, die man dann in Tagen irgendwie bezahlen kann, auch bar oder mit Ueberweisung von einem anderen Konto? Das hoert sich teurer an.
Gruss Helmut

Hallo,

aus der Natur der sache wäre ich geneigt zu fragen, wie das denn sonst erfolgen sollte. Aber nur weil es logisch oder die einfachste Lösung wäre, muss das ja noch nichts mit Recht zu tun haben.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Vielleicht ist das so rein juristisch betrachtet auch gar keine Abbuchung, sondern eine Verrechnung von Forderungen nach §387 BGB. Und was im BGB steht muss man nicht extra vereibaren, damit es gültig ist. Der Kunde hat bloß den Eindruck es wäre eine Abbuchung/Lastschrift, weil da ein Minus oder sowas davor steht.
Also das wäre meine Vermutung, falls nicht doch noch irgendwo ein entsprechender Passus in AGBs oder Spezialgesetzen versteckt ist.

Grüße