Die ABC Bank wurde damals von der Ready Bank übernommen.
Der Rechtsnachfolger der Ready Bank ist jetzt S-Kreditpartner.
Ich wollte von einem damaligen Kredit,bei der ABC Bank abgeschlossen,die Bearbeitungsgebühren zurückfordern.(Was ja laut einem Urteil möglich ist.)
Geht das jetzt überhaupt noch wenn zweimal der Rechtsnachfolger des eigentlichen Vertragspartners gewechselt hat?
Also wäre das demnach ja S-Kreditpartner???
Liebe Grüße
Die ABC Bank wurde damals von der Ready Bank übernommen.
Der Rechtsnachfolger der Ready Bank ist jetzt S-Kreditpartner.
Das ist so nicht richtig, denn
seit dem 13. November 2012 existiert die readybank ag nicht mehr, es erfolgte die Verschmelzung auf die WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon AG.
Die Portigon AG ist die Rechtsnachfolgerin der WestLB AG. Portion AG ist nicht mehr als Bank tätig und führt nur noch die Servicierung von Kredit- und Wertpapierportfolios durch.
Bei der Vielzahl der wechselnden Besitzer ist m.E. hier jedes Porti von 60 cent bereits ein Verlust.
Ich wollte von einem damaligen Kredit,bei der ABC Bank
abgeschlossen,die Bearbeitungsgebühren zurückfordern.(Was ja
laut einem Urteil möglich ist.)
Geht das jetzt überhaupt noch wenn zweimal der
Rechtsnachfolger des eigentlichen Vertragspartners gewechselt
hat?
Also wäre das demnach ja S-Kreditpartner???
Nein, die Portion AG.
Die S-Kreditpartner GmbH wurde erst am 01.11.2011 gegründet und ist für das Konseumenten- und Autokreditgeschäft der Sparkassen Finanzgruppe tätig.
Liebe Grüße
Ich empfehle Dir, Dich beim Verbraucherschutz vorab zu erkundigen. Die kennen sich zu diesem Thema sehr gut aus und können Dich beraten …
Viel Erfolg und viele Grüße
Regina M
Die ABC Bank wurde damals von der Ready Bank übernommen.
Der Rechtsnachfolger der Ready Bank ist jetzt S-Kreditpartner.Das ist so nicht richtig,
Doch, das ist vollkommen richtig.
denn
seit dem 13. November 2012 existiert die readybank ag nicht
mehr, es erfolgte die Verschmelzung auf die
WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon AG.
Die Portigon AG ist die Rechtsnachfolgerin der WestLB AG.
Nein, ist sie nicht. Die Portigon AG ist die WestLB - es erfolgte lediglich eine Umfirmierung. Die Portigon ist also nicht Rechtsnachfolgerin der WestLB, sondern rechtsidentisch.
Bei der Vielzahl der wechselnden Besitzer ist m.E. hier jedes
Porti von 60 cent bereits ein Verlust.
Und Du meinst, nur weil Karstadt scho mehrfach verkauft wurde, sollte man Karstadt gegenüber auch keine Forderungen mehr geltend machen?
Also wäre das demnach ja S-Kreditpartner???
Nein, die Portion AG.
Das Kreditgeschäft der ready Bank wurde an die S-Kapitalpartner ausgegliedert. Ansprechpartner für die Forderungen ist also tatsächlich die S-Kapitalpartner.
Doch, das ist vollkommen richtig.
denn
seit dem 13. November 2012 existiert die readybank ag nicht
mehr, es erfolgte die Verschmelzung auf die
WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon AG.
Die Portigon AG ist die Rechtsnachfolgerin der WestLB AG.Nein, ist sie nicht. Die Portigon AG ist die WestLB - es
erfolgte lediglich eine Umfirmierung. Die Portigon ist also
nicht Rechtsnachfolgerin der WestLB, sondern rechtsidentisch.
Was bitte schön ist rechtsidentisch?
Mir ist „rechtsidentisch“ nicht bekannt,
Duden: keine Treffer, also auch da nicht bekannt:wink:
Synonyme/woxikon: nicht gefunden
wikipedia: nicht existent
Mal aufklären, vielleicht kann man dann dazu Stellung nehmen.
Bei der Vielzahl der wechselnden Besitzer ist m.E. hier jedes
Porti von 60 cent bereits ein Verlust.Und Du meinst, nur weil Karstadt scho mehrfach verkauft wurde,
sollte man Karstadt gegenüber auch keine Forderungen mehr
geltend machen?
M.W. existiert die Karstadt AG ja noch, also ein „hinkender Vergleich“.
Nein, die Portion AG.
Das Kreditgeschäft der ready Bank wurde an die
S-Kapitalpartner ausgegliedert. Ansprechpartner für die
Forderungen ist also tatsächlich die S-Kapitalpartner.
Nein, die S-Kapitalpartner haben ein Geschäftsvolumen von 700 Millionen Euro erworben, da steht nicht, dass die S-Kapitalpartner alles übernommen haben, sonst hätte es ja nicht, wie unten stehend, zu einer Verschmelzung kommen müssen.
Da wurde nichts ausgegliedert, sondern erworben.
Seit dem 13. November 2012 existiert die readybank ag nicht mehr (Verschmelzung auf die WestLB-Nachfolgegesellschaft Portigon AG).
Danke und Ende.
Nein, ist sie nicht. Die Portigon AG ist die WestLB - es
erfolgte lediglich eine Umfirmierung. Die Portigon ist also
nicht Rechtsnachfolgerin der WestLB, sondern rechtsidentisch.Was bitte schön ist rechtsidentisch?
Die Portigon AG ist die WestLB
Bei der Vielzahl der wechselnden Besitzer ist m.E. hier jedes
Porti von 60 cent bereits ein Verlust.Und Du meinst, nur weil Karstadt scho mehrfach verkauft wurde,
sollte man Karstadt gegenüber auch keine Forderungen mehr
geltend machen?M.W. existiert die Karstadt AG ja noch, also ein „hinkender
Vergleich“.
Die readybank wurde auf die WestLB AG verschmolzen und diese dann in Portigon umfirmiert. Auch wenn es die readybank nicht mehr gibt, heißt das nicht, daß alle Gläubiger oder Kunden nun im Regen stehen. Umwandlungen, Verschmelzungen, Anwachsungen, Abspaltungen und alle anderen rechtsformwahrenden und -wandelnden Umwandlungen sind gesetzlich geregelt und damit ist sichergestellt, daß am Ende jeder weiß, wer für was wie lange haftet. Zumindest, wenn man sich erkundigt und sich nicht von zwielichtigen Auskunftsgebern in Foren beraten läßt.
Will sagen: nur, weil ein Unternehmen nicht mehr existiert, heißt das nicht, daß es niemanden mehr gibt, dem man ein Briefchen schicken kann. Davon abgesehen hast Du geschrieben, daß die Vielzahl der Besitzer iim Zeitaublauf das Problem ist. Und das ist und bleibt falsch.
Das Kreditgeschäft der ready Bank wurde an die
S-Kapitalpartner ausgegliedert. Ansprechpartner für die
Forderungen ist also tatsächlich die S-Kapitalpartner.Nein, die S-Kapitalpartner haben ein Geschäftsvolumen von 700
Millionen Euro erworben, da steht nicht,
Wo?
dass die
S-Kapitalpartner alles übernommen haben, sonst hätte es ja
nicht, wie unten stehend, zu einer Verschmelzung kommen
müssen.
Nein, hätte es nicht. Davon abgesehen: die S-Kapitalpartner hat die Auto- und Konsumentenkredite von der readybank übernommen und damit schuldet sie dann logischerweise auch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr (sofern diese tatsächlich zurückzuerstatten ist).
Da wurde nichts ausgegliedert, sondern erworben.
Wenn es einen aufnehmenden Rechtsträger gibt, dann gibt es auch einen abgegebenden.
Seit dem 13. November 2012 existiert die readybank ag nicht
mehr (Verschmelzung auf die WestLB-Nachfolgegesellschaft
Portigon AG).
Die Portigon ist nicht Nachfolgegesellschaft der WestLB. Sie ist die WestLB, die lediglich in Portigon umfirmiert hat.
Nur mal so: Frau Sieglinde Müller heiratet Herrn Fischer und heißt fürderhin Sieglinde Fischer. Der Name ändert sich, aber sie bleibt die gleiche Person. Das entspricht dem, was die Portigon für die WestLB ist.
Kontrast: Herr Fischer stirbt und Frau Fischer ist alleinige Erbin. Frau Fischer ist Rechtsnachfolgerin geworden.
Bonus: im Normalfall ist Frau Fischer Gesamtrechtsnachfolgerin geworden, vulgo: Alleinerbin. Die Portigon ist - wie erwähnt - identisch mit der WestLB; dennoch hat die WestLB Rechtsnachfolger, darunter die EAA und die Helaba, die Teile des Portfolios im Wege der Teilrechtsnachfolge übernommen haben.