Abendschule wie in der Steuer absetzen?

Hallo,

ich habe 2 jahre lang neben meinem steuerpflichtigen Vollzeitjob ein Abendgymnasium beuscht und dort mein Abi nach gehohlt. 4x die Woche für jeweils 5 Stunden. Die angefallenen Kosten von Schuhlgebür, Bücher, Bürömaterial und Fahrtkosten kann ich ja bei „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ (43,44 bei Sonderausgaben) eintragen, oder?

Meine Frage: Wie ist das mit den Fahrtkosten? es sind ja in dem Fall 60 cent pro Kilometer oder? ISt dass dann nur für die einfache Fahrt oder auch hin und zurück?

Wie ist das mit den Belegen? Diese muss man ja nicht merh nachreichen. Muss ich nun eine seperate Auflistung mit allen Aufwendungen und den gefahrenen Kilometern erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen?

Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus :slight_smile:

Hast du denn schon eine Berufsausbildung? Dann wären es Werbungskosten.
Wenn diese Kosten berücksichtigt werden sollen, ist es wichtig, dem Finanzamt gegenüber begründet argumentieren, warum du das das Abi beruflich brauchst. Es werden nicht alle Fortbildungen als Werbungskosten anerkannt.
Sollten diese Kosten anerkannt werden, können natürlich auch die Fahrtkosten mit Hin-und Rückweg angesetzt werden.

Soon

Vielleicht weschen die deutsche Rechtschreibunk?

  • Ich mach ja normahlerweise auch mintesdenz 1 Typ-Fehrler pro Sats, aber diese Dahrbietunk ist für einen Aburenten schon dä Hamma.

Schöne Grüße

MM

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???

In welchem Land ist das so?

Schöne Grüße

MM

Der UP meint wahrscheinlich 30 ct hin und 30 cent zurück, hoffe ich jedenfalls. Ansonsten sind die 60 ct natürlich falsch.

Wahrscheinlich passiert so etwas beim schnellen Überfliegen der 1000 ganz legalen Steuertricks :wink:

Soon

Mach ich ständig so, wenn Reisekosten dann schreib ich 10 km x 0,60 € statt 10 km x 2 x 0,30 €.