Aberkennung Behinderung nach Renteneintritt

Hallo mein Name ist Werner und eine sehr wichtige Frage .Nun zur Frage.

Unsere Firma muss 30 Personen abbauen und bietet allen Pers. die älter sind als 55 eine Alterteilzeit an.

Folgendes Angebot wurde mir gemacht.

Der Start der Alterteilzeit würde von jetzt an zurückgerechnet auf den 1.2.2013 ( Geb.27.1.58) Der Renteneintritt wäre dann 2019. Sollte ich während der Altersteilzeit und vor Renteneintritt meine Schwerbhinderung verlieren konnte ich einen Passus in den Vertrag mit meiner Firma aushandeln das sich die Altersteilzei dann um 2 Jahre verlängert.Somit keine Wahnsinnigen Abzüge.

Nun zu meiner Frage.Angenommen ich trete in die Rente ein ,beziee die errechnete Rente und dann wird mir die Schwerbehinderung aberkannt.Bleibt alles so wie errechnet oder wird die Rente nach unten korrigiert? Bei meiner Rentenauskunft kann ich nur den Satz finden "Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen kann bezahlt werden wenn bei Rentenbeginn eine Behinderung vorliegt.

Was ist wenn während der Rente die Behinderung aberkannt wird.Hab ich dann den maximal Abschlag von 18%

Auf Antworten würd ich mich sehr freuen da nächste Woche eine Entscheidung von mir verlangt wird.

lg

Werner Huber

Sorry…dass kann ihnen nur der RV Träger beantworten.
Das ist schon sehr sehr speziell

Hallo Werner,
der frühestmögliche Rentenbeginn wäre der 1.2.2019 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Das 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind unterstelle ich einfach mal.
Der Satz in der Rentenauskunft „Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen kann bezahlt werden wenn bei Rentenbeginn eine Behinderung vorliegt“ ist völlig korrekt.
Maßgebend ist allein die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Veränderungen nach dem Rentenbeginn sind unbeachtlich und werden auch nicht überprüft da hierzu kein Anlass besteht.

Gruß von TrixiMaus

Hallo trixi Maus
Deine Antwort hat mir sehr geholfen.
Danke für deine Mühe.
Lg

Hallo lieber Werner,
du musst die keine Sorgen machen. Altersrenten sind unbefristet (enden nur mit dem Tod). Um die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen, muss die Schwerbehinderung zum Rentenantritt vorliegen. Danach interessiert das niemanden mehr.
Ich hoffe, dass ich dir geholfen habe.
Liebe Grüße.
Grit

Danke Grit !
du hast mir sehr geholfen das lässt mich wieder besser schlafen.
Danke!
Lg
Werner