Abfallentsorgung auf Privatgrundstück, was

… können wir tun?

Liebe Experten, unsere Nachbarn entsorgen ihren Abfall auf ihrem Grundstück. Mittlerweile sieht es nicht nur furchtbar aus, sondern es stinkt auch langsam bis zum Himmel. Was können wir dagegen tun? Ist eine Abfallentsorgung auf einem Privatgrundstück erl

Grundsätzlich steht im Kreislaufwirtschaftgesetz, das Privatleute ihren Abfall nicht selbst entsorgen dürfen, sondern sie unterliegen der Überlassungspflicht an den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE). Daher würde ich euch raten beim Ordnungsamt und dem ÖRE anrufen und diese über die Missstände aufklären, wenn der Nachbar beratungsresistent ist. Tenor hier: illegale Lagerung / illegale Ablagerung.
Weiterhin sollte der Besitzer des Grundstücks informiert werden, falls er nicht der selbe ist wie der Mieter. Denn effektiv haftet dieser für seine Mieter.
Außerdem solltet ihr aufpassen, wenn dieser Abfall sich durch höhere Gewalt (Starkregen, Unwetter, etc.) auf euer Grundstück übergreift, habt ihr das Problem an der Backe. Denn primär ist die Person greifbar, dem das Grundstück auf dem der Abfall liegt gehört.

Wenn richtig Eile geboten ist kleiner Tip: Das Problem größer reden als es vielleicht ist; Ungeziefer (Ratten), Schimmel oder gefährliche Abfälle (Chemikalien, Getriebeöl, etc.) sind der Turbo bei den Behörden; dann ist meist Gefahr im Verzug…

Viel Erfolg
Christian

Liebe Frau Czenko,
Wenn ich das richtig verstehe, entsorgen Ihre Nachbarn den Müll nicht, sondern lagern ihn einfach auf dem Grundstück ab.

Um Ihnen ganz genaue Infos geben zu können, benötige ich den Namen der Stadt in der Sie leben, damit ich in der entsprechenden Abfallsatzung nachschauen kann.
Grundsätzlich kann jeder auf seinem Grundstück machen was er will, solang er Niemanden und Nichts gefährdet - ganz grob gesagt. Handelt es sich bei den rumliegenden Abfällen um auslaufende Farbreste, gefährliche Sonderabfälle, Autobatterien etc. ist das natürlich mensch- und umweltgefährdend. Bioabfälle oder ein Komposthaufen riechen sicherllich unangenehm, aber solang keine Ratten und anderes Ungeziefer angezogen werden, kann man nur in einem freundlichen Gespräch den Nachbarn auffordern, sich einer geregelten Abfallentsorgung zu bedienen.
Vielleicht hat Ihr Nachbar überhaupt keine Mülltonne - obwohl das Pflicht ist. Jedes Privatgrundstück ist anschlußpflichtig und muß eine Restmülltonne auf dem Grundstück vorhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde für Abfallwirtschaft oder Umweltschutz und melden den Dauervorfall, damit der Sache nachgegangen werden kann. Diese werden den Nachbarn mindestens beraten, wie ordnungsgemäß zu entsorgen ist.

Am Rande:
Wenn das alles nichts nutzt, kontaktieren Sie doch zur Herstellung des nachbarschaftlichen Friedens einen sogenannten Schlichter, der mit Ihnen und den Nachbarn eine gemeinsames Gespräch führt.

Mit besten Grüßen,
rulavine

Grundsätzlich besteht die Pflicht der
Abfallentsorgung durch eine Kommune bezw.
durch eine staatliche Institution. Somit ist
eine private Entsorgung auf dem Grundstück nicht erlaubt.
Ordungsbehörde oder Abfallbehörde informieren,
am besten Fotos beifügen…
Dann wird die Behörde schon tätig - falls nicht Anzeige bei der Polizei.

MFG
1450 beusloe

Hallo,
das ist eine ganz schwierige Frage, weil es zunächst darum geht, wann etwas überhaupt Abfall ist. Das Gesetz sagt dazu: Abfall ist es

  1. wenn der Besitzer etwas nicht mehr braucht und loswerden möchte (Entledigungswille)oder
  2. das Allgemeinwohl gefährdet ist und die ordnungsgemäße Entsorgung notwendig ist um andere (Mensch und Umwelt) zu schützen.
    Solange euer Nachbar die Abfälle auf seinem Grundstück lagert, steht also der Entledigungswille in Frage.
    Ob das Allgemeinwohl gefährdet ist, müsste in dem Fall die Behörde entscheiden, entweder das Umweltschutz- oder das Ordnungsamt. Aber einfach ist das bei Privaten nicht - da muss es schon sehr schlimm aussehen.
    Falls es nichts bringt, mit dem Nachbarn zu sprechen, würde ich schon mal bei einer der beiden Stellen oder der Polizei anrufen.
    Ich hoffe, ihr habt damit Erfolg.
    Viele Grüße!

Hallo Anastasia,

alles hat dort seine Grenzen, wo ein anderer dauerhaft belästigt wird. Wenn Du wie in diesem Fall durch den Geruch belästigt wirst, würde ich mich an die zuständige Behörde beim Kreis oder der Stadt, Abteilung Umwelt wenden. Die schauen sich das an und fordern den Nachbarn zur Beseitigung und Unterlassung auf.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Schalten Sie das Ordnugnsamt ein! - Das ist eine Riesensauerei und zudem verboten!

Hallo Frau Czenko,

der § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regelt die Grundpflichten der Abfallbeseitigung.
Der Abfallerzeuger hat für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen.Wenn der Abfallerzeuger sich nicht um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung kümmert und die Abfälle eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sollte man bei den Ordnungsbehörden vorstellig werden.
Für eine gute Nachbarschaft ist es hilfreich vor diesem Weg mit dem Nachbarn zu reden.

Hallo und Guten Tag,
entsorgen sie oder ist es nur eine Zwischenlagerung? Ist es überhaupt Abfall-also eine bewegliche Sache deren sich der Besitzer entledigen will oder muss?
Und über die Abfallsatzung kann ich nichts sagen-die ist in jeder Kommune anders. Aber ich würde , wenn eine Belästigung vorliegt oder bei organischem Müll sich kleine oder größere Tierchen einnisten, das örtliche Umweltamt einschalten. DAVOR allerdings das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, darauf hinweisen dass man sich als Nachbar belästigt fühlt-fragt was denn geschehen soll-denn das Verhältnis mit dem Nachbarn wird sonst nicht besser. Da steht dann gerne bei einem selbst die Polizei vor der Tür weil man Samstags mittags noch schnell den Alibert aufhängen will-und der Bohrhammer die Ruhezeit verletzt hat