Abfallstatistiken

Hallo,

ich arbeite gerade an einem Referat über Abfallstatistiken in Deutschland. Um das Thema zu behandeln, emphielt es sich freilich, zu erwähnen, wer solche Statistiken überhaupt erstellt. Ich kenne zwar bereits welche, aber möchte keines vergessen. Mir sind bekannt:

BMU bzw. Statistisches Bundesamt und Umwelt Bundesamt
IFEU

Sofern jemandem andere Institute o.ä. einfallen, die selbstständig Erhebungen durchführen, bin ich für Hinweise darauf dankbar. Auch anderweitige Informationen über sie würden mir weiterhelfen (Stehen sie in Verruf Lobbyinteressen zu vertreten, sind sie besonders renommiert etc.).

Vielen Dank!

Der Lotus

Hallo Lotus,

vielleicht findest Du in dieser .pdf Themenübersicht noch weiterführende Hinweise:
http://www.muellundabfall.de/aid/mua_20101203/inhalt…

Viele Grüße
Eve*

Hast du es mal mit dem BUND und anderen NGOs versucht?

Hallo,

die Bundesländer geben regelmäßig umfangreiche Abfallstatistiken heraus. In Nordrhein-Westfalen das Umweltministerium unter www.umwelt.nrw.de

Gruß

Hallo Lotus,

grundsätzlich sagt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dazu erst mal folgendes:

§ 19 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 15 haben Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen regeln die Länder.

Erstellen bzw. die Zahlen liefern kann letztlich nur der Entsorger, da er die Mengen erfasst. Die Zahlen werden dann mit Sicherheit über den Entsorgungsträger an die Bezirksregierungen, von dort an die Länder, und dann an den Bund weitergeleitet. Wahrscheinlich landen die dann auch noch in Brüssel.

Gruß
Sausage

Hallo,

§ 19 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 15

damit erschlägst Du aber nur die Abfallmengen aus privaten Haushalten, da Gewerbebetriebe insbesonde gefährliche Abfälle in der Regel über private Entsorger entsorgen. Diese fallen nicht unter § 15.

Erstellen bzw. die Zahlen liefern kann letztlich nur der
Entsorger, da er die Mengen erfasst.

Und sogar erfassen muß, das ist in der Nachweisverordnung geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/index… (siehe Registerpflichten)

MfG,

ujk

Vielen Dank für die hilfreichen Ratschläge! ;o)