Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.
Folgender Fall:
Ich plane eine Kunstgalerie abzufilmen. Hier werden Menschen zu sehen sein die sich über Kunst unterhalten. Nahaufnahmen Gesichter. Augen, Details etc… Das Ziel ist die schönsten Augenblicke einzufangen. Keiner der abgefilmten wird schlecht dargestellt werden. Den fertigen Film plane ich online zu veröffentlichen. An der Tür zum Eingang der Galerie wird ein schriftlicher Hinweis angebracht dass hier Videoaufnahmen zu werbezwecken erfolgen. Muss ich nach der Veröffentlichung trotzdem noch rechtliche Konsequenzen fürchten?