Abfilmen einer Galerie mit Gästen und online stellen. Erlaubt?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.

Folgender Fall:
Ich plane eine Kunstgalerie abzufilmen. Hier werden Menschen zu sehen sein die sich über Kunst unterhalten. Nahaufnahmen Gesichter. Augen, Details etc… Das Ziel ist die schönsten Augenblicke einzufangen. Keiner der abgefilmten wird schlecht dargestellt werden. Den fertigen Film plane ich online zu veröffentlichen. An der Tür zum Eingang der Galerie wird ein schriftlicher Hinweis angebracht dass hier Videoaufnahmen zu werbezwecken erfolgen. Muss ich nach der Veröffentlichung trotzdem noch rechtliche Konsequenzen fürchten?

Hi,

ein Hinweis am Eingang reicht m.E. nicht um derart detaillierte Aufnahmen der Besucher zu machen. Aufnahmen von Personen sind ohne deren Zustimmung nur in Gruppen über 10 Personen erlaubt, wenn all diese auch auf dem Bild erscheinen. Für Prominente oder Leute die dem geplanten Vorgehen einzeln zustimmen, gilt das natürlich nicht.

Ciao Ricco

Hallo,
ich glaube nicht, dass das ausreicht. Sie benötigen das Einverständnis. Die Sache ist also eine Auslegungssache.
Vervollständigen Sie doch Ihren Hinweis dahingehend, dass wer gegen das Ablichten ist, bei Ihnen Einspruch einlegen soll. Ob dies ausreicht, kann ich jedoch nicht sagen.

MfG
Marga1065

Optimal wäre sicher eine Einverständniserklärung von jedem einzelnen. Da das wahrscheinlich nicht praktikabel ist, empfehle ich, bei dem Aushang am Eingang zumindest ausdrücklich auf eine Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Der Aushang sollte auch entsprechend dokumentiert werden.

Hallo, ich fürchte ja, Bilder fremder Menschen zu letztlich kommerziellen Zecken zu nutzen, wird von der Rechtsordnung nicht toleriert, weil es die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt.

MfG

Andreas kleiner, Berlin

Du kennst sicher den Spruch „Wo kein Kläger, da kein Angeklagter“.
Um genau zu sein, müsste einer der dargestellten Personen das Video sehen und dann Anzeige erstatten, weil jeder Mensch ein Recht darauf hat. (Ich weiß, ich hasse dieses Gesetz auch).
Im Grunde musst du im Streitfall Verhandlungen führen und vielleicht Kompromisse eingehen. Du kannst dann z.B. deine Argumentation bringen, dass das Image nicht verletzt wird, sondern verbessert usw.
Zur Not musst du diese eine Person herausschneiden oder verdecken.
Um deine Frage zu beantworten:
So etwas wie Geldstrafen oder Ähnliches wirst du nicht fürchten müssen, da solche Streitigkeiten in 99% der Fälle außergerichtlich geregelt.

Übrigens: Dein Schild vor der Tür bringt genau so wenig, wie das „Keine Haftung“-Schild im Restaurant. Du bist trotzdem danach der Depp, auch wenn du das Schild dem Richter um die Ohren haust.
Wenn du definitiv auf der sicheren Seite sein willst, dann musst du am Eingang darauf nochmal direkt hinweisen und von den Leuten eine Unterschrift einholen, damit sie sich bereit erklären, dass sie möglicherweise im Film auftauchen werden.

Lg SH

Hallo!

Unverbindliche Einschätzung: Grundsätzlich ist das Filmen Ihrer Galerie, soweit das Museum damit einverstanden ist, möglich. Gleichzeitig können die im Film dargestellten Personen ihren Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre geltend machen. Wäre zu klären, wie sie die gefilmten Personen vorab zu Ihnen ‚ins Boot‘ holen.

Viel Erfolg!

Hallo mikine

Soweit ich weiß hast du dir rechte an den Bildern soweit du deutlich sichtbare Hinweisschilder aufstellst.

Bin mir aber NICHT zu 100% sicher.

Grüße

Soegi

Da muss ich passen, um keine Gefahr der falschauskunft einzugehen.

Foto- und Filmaufnahmen, auf denen Personen klar zu erkennen sind (es gibt hier entgegen anderslautender Gerüchte keinerlei Zahlenvorgaben, etwa „bis zehn Personen verboten, ab elf erlaubt“ etc.), unterliegen immer dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der informationellen Selbstbestimmung der Abgebildeten. Ausnahmen sind nur Personen der Zeitgeschichte, vulgo „Promis“. Daher dürfen Nicht-Prominente nur mit ihrer Zustimmung, die allerdings nicht schriftlich erfolgen muß, fotografiert oder gefilmt werden. Die Zustimmung muß sich natürlich auf dasjenige beziehen, was hinterher mit den Aufnahmen geschehen soll: So werden in der Regel mehr Personen damit einverstanden sein, für private Zwecke (Fotoalbum) abgelichtet zu werden, als für das Internet. Bei Konzerten hilft man sich etwa mit einem Hinweis auf den Eintrittskarten, daß Filmaufnahmen stattfinden und die Besucher damit rechnen müssen, im Internet oder Fernsehen erkennbar zu sein. Ob diese Methode AGB-rechtlich zulässig ist, ist noch nicht erwiesen. Ihr konkretes Problem kenne ich in ähnlicher Form aus eigener Erfahrung. Unser Unternehmen hilft sich mit deutlich erkennbaren Hinweisschildern, daß Foto- und Filmaufnahmen angefertigt und auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht werden (wichtig ist der Hinweis auf die beabsichtigte Verwendung der Bilder). Wenn es um einen recht kleinen Personenkreis geht, können Sie die Leute natürlich auch individuell fragen, sollten dann aber die Antwort zur Sicherheit festhalten, entweder filmisch oder durch einen Zeugen.

Deine eigene Kunstausstellung, mit eigenen Kunstwerken? -> Sonst nein, so nicht erlaubt!
Personen dürfen nur als Gruppe (Menge) und nicht als Induvidium öffentlich dargestellt werden, außer es liegt ein Einverständnis dieser Person vor.
Wenn diese positiv rüberkommen, ist natürlich die Gefahr gering, das einer Streß macht.

mfG

Habe da keine Erfahrung, aber unter den gegebenen Umständen scheint mir das OK zu sein.

Hi,
die Angabe „für Werbezwecke“ dürfte nicht reichen. Ich würd den genauen Zweck der Aufnahmen und vor allem die unbedingte Veröffentlichung deutlich machen.

Gruß
HaWeThie

Hallo 22mikine22,
so vorbereitet und zudem die einzelnen Personen vor dem Filmen gefragt, ob sie mit den Aufnahmen einverstanden sind, dürfte es keine Probleme geben. Sicherer wäre es allerdings, die zu filmenden Personen zuvor um ihr schriftliches Einverständnis zu bitten.
Immerhin gibt es noch das Recht auf das eigene Bild, soweit es sich nicht um Personen der Öffentlichkeit handelt.
Viele Grüße
fidi18

Das weiß ich nicht
Gruß
E.