Abfindung 5tel Regelung, im Anschluss Langzeitreise

Hallo zusammen. Ich habe eine spezielle Frage zur steuerlichen Fünftel Regelung, nach einer Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber.

Mein Arbeitgeber muss einige hundert Stellen abbauen. Darum bietet er auf freiwilliger Basis ein Abfindungsprogramm an. Ich überlege ernsthaft dieses Angebot anzunehmen. Und dann folgend meinen Traum einer Langszeitreise zu erfüllen. Ich habe da an vier Jahre gedacht. Quer durch die Welt. Ich hätte dazu auch noch unabhängig von der Abfindung Geld angespart.

Nun zur meiner speziellen Frage:
Wenn ich 2019 angenommen 50000€ brutto verdient habe und eine Abfindung von beispielsweise brutto 100000€ erhalte. Im Jahr 2020 2021 2022 2023 im Ausland reise. Also 4 Jahre 0€ verdiene. Wie wird dann die 5tel Regelung versteuert? Kann ich dadurch steuerliche Vorteile erzielen.

Unbenannt

Ich bitte darum keine Antworten bzw. Meinungen zu schreiben, die nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun haben.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Hallo!

Leider hast du das mit der Fünftelregelung vollständig falsch verstanden. Die Besteuerung erfolgt vollständig im Jahr des Zuflusses. Das Fünftel ist lediglich ein Fünftel des Unterschiedsbetrages und hat nichts mit einer Verteilung auf fünf Jahre zu tun. Genaueres liest du bei Wikipedia oder so.

Schöne Grüße!

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Danke für die zügige Antwort.
Du meinst so…?

Das mit der Verteilung auf fünf Jahre hat mir die Dame von Personalbüro vorgeschlagen :wink:
Ich hatte bis gerade nur die Hoffnung das Sie eventuell Recht hatte.

Ohne jetzt den Abfindungsrechner zu überprüfen, aber das sieht schon besser aus!

Okayyy, dann hast du das vielleicht falsch verstanden, es wird einfach fiktiv für fünf Jahre gerechnet oder die Dame vom Personalbüro gibt irgendwelche Hörensagentexte weiter.
Ein klassische Abfindung wird immer über die Fünftelregelung abgerechnet. Der Arbeitgeber muss eine Günstigerprüfung vornehmen, in seltenen Fällen bei niedrigen Beträgen ist es manchmal tatsächlich günstiger, „normal“ zu rechnen.
Wenn du magst, rechne ich es dir durch. Ich brauche deine Steuerklasse und evtl. Kinderfreibeträge.
Übrigens ist eine klassische Abfindung sv-frei!

Soon

So wäre die richtige Rechnung nach der Fünftelregelung, ohne weitere Steuersparmaßnahmen zu berücksichtigen.

Allerdings gäbe es auch die Möglichkeit, in den fünf genannten Jahren sich jeweils 20.000 Euro = 1/5 der Abfindung auszahlen zu lassen. Dann würden zwar alle Einkünfte voll (also nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung) versteuert. Es würden aber in 2019 nur rund 21.700 Euro ESt + Soli anfallen und in den 4 Folgejahren jeweils ca. 2.500 Euro = 31.700 insgesamt statt 56.875.

Man muss sich dann jedoch mit dem Aufhebungsvertrag absichern, dass die Firma auch zahlungsfähig und zahlungswillig bleibt - siehe auch die 4 Punkte auf https://www.abfindunginfo.de/insolvenz-des-arbeitgebers-was-wird-mit-der-abfindung/

Wenn diese Möglichkeit besteht, ist das eine recht hübsche Sache.

Das ist dann aber was ganz anderes als die steuerliche „Fünftelregelung“, sondern schlicht ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, der offenbar vorschlägt, Dein Beschäftigungsverhältnis fünf Jahre lang aufrecht zu erhalten und die jetzt vereinbarte Abfindung als laufende Bezüge während dieser Zeit abzurechnen. Kostet Dich dann übrigens auch KV-, PV-, AlV- und RV-Beiträge, gleichzeitig hast Du gleich nach Rückkehr einen Anspruch auf ALG I. - Immer vorausgesetzt, dass der Schwindel nicht auffliegt.

Schöne Grüße

MM

Die Auszahlung einer Abfindung in Raten muss kein Schwindel sein. Beide Seiten können den Auszahlungszeitpunkt frei vereinbaren - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindungsauszahlung-kann-steuerwirksam-gestaltet-werden/

Ungeachtet dieser „Ratenzahlung“ würde das Arbeitsverhältnis 2019 enden. Damit bleibt die Abfindung eine „echte“ Abfindung, d.h., sie wird nicht als Entschädigung zur „Abgeltung bereits entstandener vertraglicher Ansprüche“ gezahlt, sondern wegen Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten. Unter diesen Bedingungen bleibt die Abfindung sozialversicherungsfrei - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-sozialversicherung-beitrag/