Abfindung & ALG 1

Hallo ihr lieben,

Folgender Sachverhalt:
Ich wurde nach 2.5 Jahren von meinem Arbeitgeber ORDENTLICH unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigubgsfrist gekündigt. Betriebsbedingt, weil es der Firma finanziell nicht gut geht.
Aktuell befinden wir uns bei einem Vergleichsangebot. Angeboten wurden 10.000€ Abfindung sowie 3.000€ zusätzlich für geleistete offene Überstunden.
Da ich aktuell noch keinen neuen Job habe, erhalte ich aktuell ALG1.
Wenn mir diese 13000€ ausbezahlt werden, wie verhält sich das bei dem ALG1? Werde ich eine Sperre erhalten, bis die Abfindung „verbraucht" ist? Bsp: wenn ich 7.500€ netto erhalte und mein Arbeitslosengeld 2.500€ beträgt, erhalte ich dann für 3 Monate kein Geld oder muss die 7.500€ für das gezahlte ALG 1 an die Arbeitsagentur zurück zahlen? Oder spielt es bei dem ALG1 eventuell keine Rolle?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen:)

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende an Euch

Hallo,

das ist der Unterschied zwischen ALG1 (Versicherungsleistung) und ALG2 (Sozialleistung).

Wärst du im ALG2, müsstest du die Abfindung erstmal aufbrauchen. Im ALG1 ist sie irrelevant.

Gruß,
Steve

2 Like

Das ist so pauschal nicht der Fall, sondern nur, wenn es kein Aufhebungsvertrag war… Wenn der „unglücklich“ fomuliert ist, könnte durchaus eine Sperre von max 12 Wochen verhängt werden.

Aber wenn es eine ordentliche Kündigung war, ist es tatsächlich irrelevant.

1 Like

Es ging allerdings um eine eventuelle Berücksichtigung der Abfindung, und damit hat eine mögliche Sperre nichts zu tun.

diese Frage hier habe ich so interpretiert.

schulterzuck

Hallo,
hier mal eine Info zur Sperrzeit-Krankenversicherung bei Abfindungen - https://www.aok.de/pk/versichertenservice/versicherungsschutz-abfindung/
dies bedeutet, dass es eine Sperre von 12 Wochen sein kann bis ALG_1 gezahlte wird.
Gruss
Czauderna