Guten Tag, Jemand erhält nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Summe von 11000€/Brutto ; zusätzlich wird noch der bis zum Kündigungsdatum zu zahlende Lohn vergütet.
Wie ist es da mit den steuersparmöglichkeiten? Mir wurde erklärt, die Abfindung/Vergleichssumme sollte in zwei teilen gezahlt werden, da eine Summe unter 7500€ steuerfrei ausgezshlt würde.
Kann das sein?
Bitte um Info`s und bedanke mich schon mal herzlich
Gruß
Falsches Brett>Steuern
g
Oh? Danke, und wie verschieb ich es in das andere Brett??
Oh? Danke, und wie verschieb ich es in das andere Brett??
Kann nur der Admin, du kannst nur die Frage dort neu stellen.
du kannst auch zu speziellen Foren gehen wie Elster, http://www.frag-einen-steuerprofi.de/123forum_forum… u.a., die man mit Google findet.
G
Vorsicht, die Information ist falsch und irreführend!
a) [Steuerfreibeträge für Abfindungen gibt es seit 2006 nicht mehr. Das bedeutet, die Abfindung ist bis auf den letzten Cent komplett zu versteuern, egal in wieviele Teilbeträge sie gestückelt wird.
b) Wenn man eine Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes bekommt und eine Zusammenballung (googeln) vorliegt, kann man die Fünftelregelung als kleine Steuererleichterung nutzen. Hinweis: wer sich die Abfindung in zwei Teilbeträgen 70:30 oder 50:50 in zwei Jahren auszahlen läßt, verliert das Recht auf Wirksamkeit der Fünftelregelung.
Hallo sozius,
Danke für die Erklärung.
Ich werde mal sehen, was bei rauskommt.
Beste Grüße