Abfindung, trotz Aufhebungsvertrag?

Guten Tag,

Mein Arbeitskollege hat folgendes Problem:
er war zu Reha wegen seiner Schulter und seinem Rücken.
Er wollte eigentlich nicht weil er das Geld braucht wegen seinen Kindern
aber unser Chef hat Ihn geraten dahin zu gehen. Als er jetzt wieder gekommen
ist haben sie festgestellt das er für unseren Beruf Bäcker nicht mehr geeignet ist.
Sie wollten sich darum kümmern das er wo anders unter kommt und haben einen Termin mit ihm gemacht als er ihn war genommen hat haben sie Ihn einen Aufhebungsvertrag unter die Nase gerieben, leider hat er Ihn schon unterschrieben.
Kann man ihn anfechten oder kann man wenigstens noch eine Abfindung heraus holen? Würde sich ein Anwalt lohnen?
Würde mich über Antworten freuen.

Er ist Bäcker und seit 20 Jahren dabei.

Hallo,

wer hat das festgestellt?

und wer wollte sich kümmern?

Alles ein bisschen strubbelig.

Die Frage ist, kann er seinen Beruf ausüben ja oder nein und wenn nein, wer hat das festgestellt?

Grüße

Festgestellt hat es die Rehaklinik. Kümmern wollte sich der Arbeitgeber.

Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages ist grundsätzlich möglich. Die Rechtsprechung verlangt das Vorliegen einer Drucksituation. Derjenige der den Aufhebungsvertrag anficht, in diesem Fall der Arbeitnehmer, muss im Zweifelsfall diese Drucksituation auch beweisen können. Die Prozesse sind erfahrungsgemäß sehr schwer, aber nicht unmöglich. Im übrigen sind der Schilderung des Sachverhaltes keine Einzelheiten zu entnehmen. Die spannende Frage ist erst einmal, was in dem Aufhebungsvertrag, der unterschrieben worden ist, überhaupt geregelt wurde. Erfahrungsgemäß macht zumindest eine Erstberatung bei einem arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwalt Sinn. Die Sach- und Rechtslage ist sehr komplex und im Zweifelsfall muss auch sehr kurzfristig die Anfechtung erfolgen. Von daher meine Empfehlung nicht mehr lange fragen sondern unmittelbar bei einer Rechtsberatung einen Termin vereinbaren.

Hallo,

da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dies in der REHA, ich gehe davon aus dass der Träger die Deutsche Rente war bestätigt wurde, stellt sich mir die Frage, wass will der Kollege erreichen?

Das Verhalten des Arbeitgebers ist fragwürdig, aber wofür will der Kollege eine Abfindung?

Will er den Aufhebungsvertrag „aufheben“ und wieder da arbeiten?

Grüße

Hi!

Naja, eine einfache Drucksituation allein reicht nicht aus, es muss schon eine arglistige Täuschung vorliegen oder widerrechtlich gedroht worden sein.
Irrtum können wir vermutlich ausschließen, sollte der MA hier nicht gerade schwerbehindert sein.

Klar kann eine Drohung vorliegen, z.B die einer unrechtmäßigen Kündigung - nur stellen sich mir die Fragen, wie man das bei einem 4-Augen-Gespräch beweisen will und vor allem, ob es sich hier wirklich um eine unrechtmäßige Kündigung handeln würde.

Insofern siehe es mir nach, wenn ich aus Deinem „schwierig“ zumindest hier* ein „nahezu unmöglich“ machen würde.

*- Bäcker im Zusmamenhang damit, dass der Chef das Ganze persönlich regelt, impliziert nicht unbedingt, dass es sich um einen großen Betrieb handelt.

  • Da er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, spricht nicht wirklich viel dagegen, dass eine Kündigung rechtmäßig sein kann - wenn sie das nicht eh schon aufgrund der Unternehmensgröße ist

VG
Guido

Hi!

Wie viele Mitarbeiter arbeiten in dem Betrieb?

VG
Guido

Hi!

Er könnte mindestens eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeiden.

VG
Guido

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ich hatte geschrieben sehr schwer…ich habe es mir zu eigen gemacht nicht zu juristisch zu antworten…in der Tat immer ein Beweisproblem. Basis ist ohnehin ersteinmal der Aufhebungsvertrag (regelungsgehalt) und die konkrete Situation, aber auch Lebenssituation…

Eben.

Wenn er meine Rückfrage nach der Mitarbeiterzahl einstellig beantwortet, kann man sich den Weg zum Anwalt vermutlich besser sparen, da es mit dem verfügbaren Geld nicht ganz so üppig zu sein scheint (ja, Beratungshilfe ist bekannt).

OK, wenn die Aufhebung die Kündigungsfrist aushebelt und er sich noch nicht außerhalb der EFZ befindet, dann würde es in der Tat einen Unterschied machen.

Meine Kritik ist keine an Deiner sachlichen Antwort an sich - Dein Statement liest sich für den verzweifelten Hilfesucher nur wesentlich optimistischer, als es für den gemeinen :grin: Juristen selbstverständlich ist.

Nix für ungut - ich finde es ja klasse, dass endlich mal wieder ein „neues Gesicht“ hier im ArbRechts-Brett aufgetaucht ist, das sich auskennt.

VG
Guido

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