Liebe Expertinnen und Experten,
nehmen wir an Person A erhält eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro. Diese möchte Sie auf Grund der sonst anfallenden Steuern nicht direkt ausbeszahlt bekommen, sondern in Ihre betriebliche Altersvorsorge (aufgeschobenen Rentenversicherung) oder noch besser in das Wertguthaben der deutschen Rentenvsersicherung einbezahlt bekommen (wusste gar nicht, dass es das gibt).
Ich habe versucht mich zu diesem Thema einzulesen und stelle fest, dass keiner so genau zu wissen scheint, ob das rechtlich erlaubt ist oder nicht. Teilweise wird gesagt es gibt Höchstbeträge, andere empehlen diese Vorgehensweise und wieder ander behaupten es ist nicht erlaubt.
Habt Ihr Erfharung damit? Kann eine Abfindung in das Wertguthaben bzw. betriebliche AV überwiesen werden?
Danke