Abfindung umwandeln

Liebe Expertinnen und Experten,

nehmen wir an Person A erhält eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro. Diese möchte Sie auf Grund der sonst anfallenden Steuern nicht direkt ausbeszahlt bekommen, sondern in Ihre betriebliche Altersvorsorge (aufgeschobenen Rentenversicherung) oder noch besser in das Wertguthaben der deutschen Rentenvsersicherung einbezahlt bekommen (wusste gar nicht, dass es das gibt).

Ich habe versucht mich zu diesem Thema einzulesen und stelle fest, dass keiner so genau zu wissen scheint, ob das rechtlich erlaubt ist oder nicht. Teilweise wird gesagt es gibt Höchstbeträge, andere empehlen diese Vorgehensweise und wieder ander behaupten es ist nicht erlaubt.

Habt Ihr Erfharung damit? Kann eine Abfindung in das Wertguthaben bzw. betriebliche AV überwiesen werden?

Danke

Hallo,

ob so eine Sondereinzahlung möglich ist, hängt allein von den Regelungen des jeweiligen Versorgungswerkes und der gesetzlichen Grundlage ab. Da es hier ganz erhebliche Gestaltungsfreiheiten gibt, kann es darauf keine generelle Antwort geben.

Allerdings gibt es für die „Entgeltumwandlung“ bei Versorgungswerken nach BetrAVG Grenzen, die sich auf Steuerpflicht (auch nachgelagerte Besteuerung) und Sozialversicherung auswirken.
Bei einer derartigen Summe sollte ein Fachmensch vor Ort konsultiert werden, der/die alle notwendigen Unterlagen zur Einsicht hat und dann individuell beraten kann. Das dafür fällige Honorar ist gut angelegtes Geld.

&tschüß
Wolfgang

Danke.

Das sehe ich genauso, aber die Fachmenschen vor Ort haben alle kein Zeit kurzfrisitg zu reagieren. Termine werden erst im Juni vergeben. Mein Anruf bei der RV ergab, dass keine Abfindungen eingezahlt werden können. Nur Bonuszahlungen, Überstunden etc…

wo sparst du da Steuern, dann werden Steuern und ggf Sozilaversicherungsbeiträge bei Auszahlung der Polizze fällig.

Ja und deswegen spare ich steuern. Denn bei der Auszahlung ist der Steuersatz geringer als jetzt, wenn Person A Lohn erhält. Steuerlich eine Interessante Variante, kannst mal im Internet nachlesen.

Das Konzept der nachgelagerten Besteuerung ruht auf zwei Pfeilern. Erstens hast du einen Steuerstundungeffekt, denn die Steuern entrichtest du erst als Rentner, zweitens ist davon auszugehen, dass der typische Rentner in der Rentenbezugsphase einen niedrigeren Steuersatz hat, als in der aktiven Erwerbsphase. Zweiteres funktioniert natürlich nur, wenn man - wie eigentlich gedacht - sich die betriebliche Altersversorgung als lebenslängliche Rente oder zumindest über einen zehnjährigen Zeitraum auszahlen lässt. Viele machen jedoch den Fehler und lassen sich das Geld bei Renteneintritt als Einmalzahlung auszahlen und staunen dann, dass sie in der Progression heftig nach oben rutschen (in diesen Fällen zeigt sich sehr deutlich der Nachteil der im breiten Volk höchst beliebten Methoden „Erst-handeln, dann denken!“ und „Frag ja keinen Fachmann, sondern lieber den Nachbarn!“).

Wertguthaben ist eine gestreckte Zahlung durch den Arbeitgeber, musst du also mit deinem Arbeitgeber besprechen. Macht insbesondere in Fällen Sinn, wo es nicht mehr zu lang bis zum Renteneintritt ist.

Bei Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge oder in die gesetzliche Rentenversicherung (oder natürlich Rürup, berufsständisches Versorgungswerk, landwirtschaftliche Alterskasse, alles was den Stempel Basisversorgung trägt) muss man allerdings die Höchstbeträge im Auge behalten, die liegen bei zurzeit ca. 25.000 € für Alleinstehende, bei Zusammenveranlagten das Doppelte für beide gemeinsam, zudem kann es sein, dass man mit der Progression unerwünscht weit nach unten rutscht.

Mag sein, dass ich ggf dann etwas weniger Steuern zahle, aber dafür ist derzeit bei Betriebsrenten und co. 100% der Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und nicht nur der Arbeitnehmeranteil.

KV und PV, richtig. Auf die gesetzliche Rente zahlst du 1/2 KV + Zusatzbeitrag sowie 1/1 PV. Ist nicht schön, aber aufgrund des demographischen Wandels wollte Rot-Grün das damals so haben.

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Servus,

Vorsicht mit solchen Generalisierungen:

weil es sehr auf das „und Co.“ ankommt: Es gibt haufenweise Durchführungswege der BAV, bei denen die Einzahlungen SV-, KV- und steuerfrei sind, während die künftigen Auszahlungen nur KV-pflichtig sind, aber SV-frei und dem dann künftig sehr wahrscheinlich niedriger liegenden ESt-Satz unterworfen sind. Man braucht also kein sehr hohes Gehalt, damit sich eine U-Kasse „rechnet“ - entscheidend ist da bloß, wie wahrscheinlich man den Eintritt von Arbeitslosigkeit in der Einzahlungsphase einschätzt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

mit „Fachmenschen“ meine ich eigentlich weniger die

sondern einen unabhängigen Rentenberater mit nachgewiesener Expertise in BetrAVG. Und da sollte eigentlich auch kurzfristig terminlich was gehen …

&tschüß
Wolfgang

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