Hallo zusammen,
wenn man 0,5 als den Abfindungssatz nimmt und man z.B. 2,4 Jahre gearbeitet hat, beträgt dann die Abfindungshöhe 0,5 x Gehalt x 2,4 oder 0,5 x Gehalt x 2?
Danke schon mal
Hallo zusammen,
wenn man 0,5 als den Abfindungssatz nimmt und man z.B. 2,4 Jahre gearbeitet hat, beträgt dann die Abfindungshöhe 0,5 x Gehalt x 2,4 oder 0,5 x Gehalt x 2?
Danke schon mal
Das muss doch da stehen wo überhaupt geregelt ist, dass eine Abfindung gezahlt wird und wie sie sich nach Beschäftigungszeit staffelt.
Auch wie man angebrochene Jahre bewertet, gar nicht oder anteilig nach Bruchteilen.
Da es kein Recht auf Abfindungen gibt, muss es doch vertraglich (einzeln oder Tarif) geregelt sein.
MfG
duck313
Vermutlich ist die Regelung nach §1a Abs. 2 KSchG gemeint?
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. […] Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Demnach würde man bei 2,4 Jahren 2 Jahre zugrundelegen.
Gruß,
Kannitverstan