Ein AN wird zum 31.12.13 fristgerecht gekündigt. Der AN erstreitet im folgenden Januar 2014 vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung von z.B. 5000€. Die Zahlung der Abfindung findet dadurch ebenfalls im Januar statt.
Wird die Abfindung nun mit dem Jahr des Ausscheidens also für das Jahr 2013 versteuert, oder bereits für 2014?