Hallo, momentan arbeite ich noch durch meine Kündigungsfrist für ein Unternehmen was momentan im schutzschirm ist, wenn dieser beendet wird und keine Insolvenz gemeldet wird, muss ich dann meine Abfindung erhalten mit meiner letzten Zahlung?
Servus,
um was für eine Abfindung geht es genau?
Schöne Grüße
MM
Wir wurden Betriebsbedingt gekündigt und es wurde ein sozialplan erstellt. Die Kündigung war vor dem schutzschirm, ich frag mich halt ob die Abfindung zur Tabellenforderung gehört, oder ob ich ein Anspruch darauf habe wenn wir jetzt nicht Insolvenz gehen sollten
Und wo ist die Abfindung festgehalten oder worauf beruht der Anspruch auf die Abfindung?
Schöne Grüße
MM
In der Vereinbarung/Kündigung mit der Begründung zum Ausgleich…wirtschaftliche Nachteil gemäß des sozialplans
Servus,
meines Wissens hat hier der „Schutzschirm“ keine Auswirkung, und das richtet sich stur danach, ob und wann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden wird: Wenn die Abfindung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart worden ist, fällt die offene Forderung in die Insolvenzmasse, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wenn nicht, besteht der Anspruch in der vereinbarten Höhe.
Schöne Grüße
MM
Also kann der Insolvenzberwalter das Geld im schutzschirm nicht einbeziehen ?
Servus,
Das Schutzschirmverfahren ist eine Form des Insolvenzverfahrens. Verbindlichkeiten, die nach dessen Eröffnung entstanden sind, sind Masseverbindlichkeiten und werden nicht zur Insolvenztabelle gezählt. Das ist hier der Fall.
Schöne Grüße
MM
Aber die kündigen kam vor dem schutzschirm,ich trete nur später aus, wie der schutzschirm läuft
auch dann gilt ganz stur: Die Forderung, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, ist eine Insolvenzforderung. Formal hier nur der Unterschied, dass Du sie nicht selbst zur Insolvenztabelle anmelden musstest. Es gibt keine Garantie, dass Du den Betrag in der vereinbarten Höhe bekommst.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank