Moin.
Angenommen, jemand würde in einer Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr wohnen, in der ein Kühklschrank für alle Bewohner der Einheit nutzbar wäre. Dieser Mensch würde sich nun gegen Diebstahl seiner eingestellten Getränkeflaschen schützen wollen, indem er Abführmittel in ausgewählte, nur ihm bekannten Flaschen füllt und dies natürlich auch kennzeichnet. Die eine Flasche ohne Abführmittel wäre dann natürlich zum Verzehr geeignet und würde auch dazu genutzt. Die anderen Flaschen sind nicht genießbar und führen zu Durchfall. Die deutliche Warnung sollte Diebe abhalten, da sie nicht wissen können, welche Flasche „sauber“ ist. Stellt solch ein Verhalten einen Tatbestand der Körperverletzung dar? Immerhin ist der Versuch strafbar. Allerdings ist vom Eigentümer ja keine Verletzung gewollt. Daher schützt er ja die anderen Benutzer des Kühlschrankes durch Hinweisschilder und zusätzliche Siegel.
Vielen Dank im Voraus.
Matze