Abgabe Steuererklärungen

Mir wurde von einem gutem Freund eine Frage zur Abgabe von Steuererklärungen gestellt. Ich arbeite zwar in einem kaufmännischen Beruf, aber ich kann ihm nicht weiterhelfen.
Ende 2019 wurden vom Finanzamt die Steuererklärungen für 2015-bis 2018 angefordert; er hat diese 2020 an das Finanzamt übermittelt. Er ansonsten nie Steuererklärungen abgeben. Er wird mit seiner Frau zusammen veranlagt. Seine Frau hat Steuerklasse 5 , er hat Steuerklasse 3. Seine Frau hat erst 2016 wieder angefangen Teilzeit zu arbeiten, davor nur geringfügig beschäftigt. 2008 Geburt 1.Kind mit Elterngeldbezug 2011 2.Kind auch Bezug Elterngeld. 2008 Heirat.

Muss er auch für die anderen Jahre Steuerklärungen abgeben; er hat Angst dass das Finanzamt eine Steuerhinterziehung sieht…

Ich danke Euch.

Servus,

Steuerhinterziehung setzt grundsätzlich Vorsatz („Wissen und Wollen“) voraus - also nix da. Außerdem wird sie nur noch bei richtig satten Beträgen überhaupt von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen. Wenn jemand von der Bußgeld- und Strafsachenstelle mit sowas wie 2.000 mutmaßlich hinterzogenen Euro bei der Staatsanwaltschaft daherkommt, sorgt das dort für ein herzliches Lachen bis Schenkelklopfen.

Unabhänig davon: Ja - für alle Jahre mit Lohnsteuerabzug Klassen III/V muss eine Steuererklärung abgegeben werden, also 2019 und folgende. Die uralten Klamotten von vor 2015 wären nur dann nicht festsetzungsverjährt, wenn der Fiskus Steuerhinterziehung nachweisen könnte. Für eine so wackelige Tour, die vorhersehbar ausgehen wird wie das Hornberger Schießen, hat dort aber keiner Zeit. D.h. der alte Käse darf ruhen und bleiben, wo er ist.

Schöne Grüße

MM

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