Hallo Wissende,
Mitarbeiter A sollte gestern in Stadt R an einem ganztägigen Seminar teilnehmen. Er ist mit dem eigenen PKW von zuhause dorthin gefahren. Das Seminar wurde dann leider vor Ort abgesagt, da der Seminarleiter nicht aufgetaucht ist und auch nicht erreichbar war.
Mitarbeiter A ist dann von dort aus in die Firma in Stadt E gefahren, die er sonst jedoch mit einem Firmenticket und öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Aufgrund der Lage musste Mitarbeiter A dann gestern auch ein Parkticket ziehen und musste durch den Umweg über die Arbeit ja auch wieder km fahren, die eigentlich nicht angefallen wären.
In der Betriebsvereinbarung steht:
Ganztägige Seminare außerhalb von E werden mit der Sollarbeitszeit zzgl. der tatsächlichen Wegzeit vergütet.
Es wird ein km Geld von 30 Ct pro gefahrenem km vergütet.
Nun die Fragen:
Tatsächliche Wegzeit ist die gebrauchte Zeit ohne eingerechneten Zeitpuffer für Stau und Co?
Mitarbeiter ist 1,5 Std. vor Seminarbeginn losgefahren, hat effektiv aber nur 1 Std. gebraucht (inkl. 15 Min. Stau), war demnach 30 Min. vor offiziellem Seminarbeginn vor Ort.
Wie verhält es sich mit dem abzurechnenden Kilometergeld? Welche Strecke kann nun angesetzt werden?
Zuhause bis Semniarort und vom Seminarort zur Firma? Oder auch von der Firma wieder nachhause?
Denn nur bis zur Firma würde dem Mitarbeiter ja ein Nachteil entstehen, da es ein Umweg zum Wohnort ist und er ja sonst auch anders anreisen würde.
Sind die Parkgebühren zu erstatten?
Am normalen Arbeitsplatz gibt es keine kostenfreien Parkplätze. Im Normalfall reist der Mitarbeiter ja mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Er ist nur mit dem PKW zur Firma, weil das Seminar vor Ort abgesagt wurde.
Vielen Dank und viele Grüße
Whitby