Abgebrochener Baum Nachbargrundstück / wohngebäudeversicherung?

Hallo zusammen, 

angenommen bei dem Sturm in NRW ist ein Teil eines Baumes vom Nachbargrundstück auf meinen Garten gestürzt bzw. Von dem anderen Baum abgebrochen. 
Ich habe nun die Nachbarn informiert und diese wiesen mich darauf hin, dass ich meine wohngebäudeversicherung darüber informieren müsse und mich um die Beseitigung selbst kümmern müsse.
stimmt das? 
Das heißt ich muss auch für den eventuellen selbstbehalt aufkommen?

hm, das wäre ja doof. Noch dazu, dass ich gerade im Urlaub bin und mich selbst um nix vor Ort kümmern kann…;-(

p.s.:open_mouth:ff Topic… Auf der grundstücksgrenze stehen ne Menge Bäume…muss/kann ich irgendwas tun um für die nächsten Stürme vorzusorgen? (Bäume sind alle Eigentum des Nachbarn)

für Antworten wäre ich dankbar.
horde

Hallo,

mal angenommen, ein Sachschaden sei entstanden, dann stellt sich die Frage nach dem Schuldigen, denn eine Gefährdungshaftung gibt es nicht generell.
(Gefährdungshaftung heißt, dass man auch dann für Schäden haftet, wenn man keine Schuld hat, etwa beim unvorhersehbaren Bremsversagen eines Autos).

Schuld ist zuerst mal der Sturm, welcher nicht haftbar gemacht werden kann.
ABER:
Der Eigentümer der Bäume hat die Pflicht, diese regelmäßig zu kontrollieren.
Insbesondere bei älteren Bäumen.
Diese Prüfungen sind nach Ansicht des Amtsgericht Hermeskeil (1 C 288/01) zunächst nicht zwingend durch Sachverständige zu machen, es reicht also aus, sich selber zweimal im Jahr von der Standfestigkeit zu überzeugen. Bei Zweifeln ist dann aber ein Sachverständiger zu beauftragen.

Es kommt also auf den Einzelfall an.

Wenn der nie geprüfte, aber kerngesunde Baum umgeworfen wird, dann hätten auch Prüfungen nichts an diesem Ereignis geändert, es haftet also niemand.

Um den Nachbar zur Rechenschaft zu ziehen, muss der Baum krank / geschwächt gewesen sein, so dass bei regelmäßiger Kontrolle des Baums diese Gefahr hätte erkannt werden müssen.

Hi, ruhig der eigenen Versicherung melden.
Falls die annimmt, dass der Nachbar dafür aufkommen muss, wird die sich schon darum kümmern.
MfG ramses90

Hallo,

Hallo zusammen, 

angenommen bei dem Sturm in NRW ist ein Teil eines Baumes vom
Nachbargrundstück auf meinen Garten gestürzt bzw. Von dem
anderen Baum abgebrochen. 
Ich habe nun die Nachbarn informiert und diese wiesen mich
darauf hin, dass ich meine wohngebäudeversicherung darüber
informieren müsse und mich um die Beseitigung selbst kümmern
müsse.
stimmt das? 

Richtig - denn hier handelt es sich um Schäden durch höhere Gewalt,
und diese sind über die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sturmschäden mitversichert sind.

Ausnahme: der Baum war schon vorher beschädigt.

p.s.:open_mouth:ff Topic… Auf der grundstücksgrenze stehen ne Menge
Bäume…muss/kann ich irgendwas tun um für die nächsten Stürme
vorzusorgen? (Bäume sind alle Eigentum des Nachbarn)

Möglich - dafür sollte man mal ins entsprechende Landesbaugesetz reinschauen.
Unter Umständen ist der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden.

für Antworten wäre ich dankbar.
horde

Gruß Merger