Hallo zusammen,
angenommen bei dem Sturm in NRW ist ein Teil eines Baumes vom Nachbargrundstück auf meinen Garten gestürzt bzw. Von dem anderen Baum abgebrochen.
Ich habe nun die Nachbarn informiert und diese wiesen mich darauf hin, dass ich meine wohngebäudeversicherung darüber informieren müsse und mich um die Beseitigung selbst kümmern müsse.
stimmt das?
Das heißt ich muss auch für den eventuellen selbstbehalt aufkommen?
hm, das wäre ja doof. Noch dazu, dass ich gerade im Urlaub bin und mich selbst um nix vor Ort kümmern kann…;-(
p.s.ff Topic… Auf der grundstücksgrenze stehen ne Menge Bäume…muss/kann ich irgendwas tun um für die nächsten Stürme vorzusorgen? (Bäume sind alle Eigentum des Nachbarn)
für Antworten wäre ich dankbar.
horde