Abgebrochenes Studium - Was ist ein Zweitstudium?

Hallo,

laut Wikipedia ist ein Zweitstudium ein weiteres Studium nach abgeschlossenen Studiengang.

Wenn ich mein Studium abbrechen würde und was neues studieren würde (möchte an anderer Uni studieren), zählt das dann auch als Zweitstudium oder bin ich offiziell noch Erststudent?

Ich studiere zur Zeit an einer Berufsakademie (ähnlich wie duales Studium), möchte aber nun was komplett anderes studieren - an einer UNI in einem anderen Bundesland.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die letzten 2 Semester meines aktuellen Studiums noch beende und einen Abschluss (Diplom-Ing (BA)) erhalte, aber dafür dann evtl. beim Zweitstudium mit zusätzlichen Kosten belastet werde. Zudem sind an UNIs nur 3% der Plätze für Zweitstudenten reserviert.

Oder ob ich jetzt mein Studium abbreche und neu anfange (offiziell ein Erststudium).

Nun zählt ein Studium nach einen abgebrochenen Studium als Erststudium?

Viele Dank

Hi du!
Also, da du auf einer Berufsakademie „studierst“, solltest du dich erst einmal erkundigen, ob die BA in deinem Bundesland akademische Grade verleiht.
Beispiel: Die Berufsakademien in Baden-Württemberg hatten bis zum 28.2.2009 keinen Hochschulstatus und haben somit keine akademischen Grade verliehen. Erst mit Umwandlung in die „Duale Hochschule Baden-Württemberg“ bekam die BA Hochschulstatus und das Recht, akademische Grade zu verleihen. Wenn ein BA-„Student“ somit zum Studium an eine richtige Hochschule gegangen ist, hat das als Erststudium gegolten.

Das heißt: Bist du an einer BA, die rechtlich wie die alte Bawü-BA beschaffen ist, bist du sowieso kein Student, sondern lediglich Azubi. Auch wenns hart klingt :wink:

Prinzipiell ist es aber so, dass ein grundständiges Studium als Erststudium zählt, solange kein anderes grundständiges Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Brichst du also z.B. dein Informatikstudium kurz vor dem Hauptdiplom ab und beginnst neu im Bachelor Wirtschaftswissenschaften, dann fällst du nicht unter diese 3-Prozent-Regelung, die an deiner Wunschuni wohl besteht.

Aber Achtung beim BAföG etc: dort gelten hinsichtlich der Definition von Erst- und Zweitstudium andere Regelungen.

Grüße
Sarah