Abgegebene Diplomarbeit zurücknehmen

Hallo zusammen!

Ich habe ein ziemlich spezielles Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt es zu lösen.

Nehmen wir an, Person X schreibt in einem Unternehmen eine Diplomarbeit, diese wird sowohl vom Betreuer der Hochschule, als auch vom Betreuer des Unternehmens für gut gefunden und fristgerecht abgegeben. Die mündliche Verteidigung hat noch nicht stattgefunden, aber der Abgabetermin ist verstrichen.
Soweit alles gut!

Ca. einen Monat nach Abgabe meldet sich jetzt aber wieder Chef und sagt, ein weiteres Unternehmen, welches irgendwie in mit in der Fragestellung der Diplomarbeit drinhängt und dessen Daten verwendet werden ist nicht mit der Arbeit zufrieden und will, dass diese Daten rausgestrichen werden, da die Arbeit nur 2 Jahre von der Hochschule zurückgehalten werden kann.

Wie ist in so einem Fall vorzugehen? Ich sehe das Versäumnis klar auf der Seite des Chefs des Unternehmens, der erst die Arbeit abnickt und vier Wochen später darauf kommt auch mal die anderen Beteiligten zu fragen. Ich denke er ist die Ansprechperson des Diplomanden im Betrieb und hat damit eine gewisse Verantwortung
Weiter denke ich, dass es problematisch werden könnte jetzt zu den Professoren zu gehen (ein Monat nach Abgabe) um zu sagen, dass die Version der Arbeit ungültig ist und nett zu fragen ob die sich vielleicht noch Version 2 anschauen mögen!

Das war jetzt ziemlich viel Text, ich würde mich aber sehr freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte, weil ich wirklich nicht weiß was zu tun ist.
Also vielen Dank im Vorraus!!!

Moin,

um zur Frage auch nur grundsätzliches sagen zu können, mußt Du schon damit herasurücken, in welchem Bundesland das Ganze spielt.

da die Arbeit
nur 2 Jahre von der Hochschule zurückgehalten werden kann.

In NW sind es bis zu 11 Jahre.
Da sollte man mal beim Prüfungsamt nachfragen.
Vielleicht kann der Partner mit dieser Frist leben.

Wie ist in so einem Fall vorzugehen?

Der Prof ist in jedem Fall mit einzubeziehen, sonst wird er ev. sauer und das wäre das letzte, was man brauchen kannst.
Dann sollte man im Prüfungsamt vorstellig werden und mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sprechen.
Die wissen ev. weiter.

Gandalf

Hallo Gandalf,

danke für die schnelle Antwort!
Ich denke auch dem Prof. bescheid zu sagen wäre nicht das schlechteste.
Die Arbeit wurde in Hessen abgegeben, ich werde mich jetzt tatsächlich mal mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzten und sehen was die dazu sagen…

Viele Grüße