Hi.
Es geht um 2 Fragen zur abgenickten Vorfahrt. Nicht um Verkehrsregeln, sondern um die Kennzeichnung einer solchen.
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Frage:
Muss eine abgeknickte Vorfahrtsstraße auch Bodenmarkierungen haben? (Gemeint ist diese breite unterbrochene Kurvenlinie.) -
Frage:
Ist es zulässig, dass nur in einer Richtung der abknickenden Vorfahrtsstraße eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist (Schild 306 + Z1002), in der Gegenrichtung jedoch nicht?
Vielen Dank
M.