Warum eigentlich „sie“? Im UP steht:
Damals gab‘s keine gleichgeschlechtliche Ehe!
Warum eigentlich „sie“? Im UP steht:
Damals gab‘s keine gleichgeschlechtliche Ehe!
Bin immernoch nicht schlauer
Wie schreibe ich jetzt nun den Widerspruch?
"Ich widerspreche dem Ablehnungsbescheid, weil … "
Bringt ja wahrscheinlich sowieso nichts
„Erbe ausgeschlagen“
Gab es denn überhaupt was zu erben, bzw. hat das Kind was geerbt?
Es gab nur Schulden
Soweit ich verstanden habe, hast Du aber doch die „Musik“ bestellt, oder nicht?
Vielleicht solltest Du anwaltliche Hilfe suchen:
Erbe und Bestattungspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Pflicht, sich um die Bestattung zu kümmern.
Dazu gelten allerdings Landesvorschriften; daher wäre ab und an die Angabe des Bundeslandes nicht schlecht.
Weiter glaube ich nicht, dass ohne irgendein Schreiben plötzlich ein Gerichtsvollzieher oder so vor der Tür steht - die werden erst bei Vorliegen eines Titels tätig.
Hier ist mE ein typischer Fall von „mal einen Anwalt fragen“.