Abgelehnt Beerdigungskosten

Warum eigentlich „sie“? Im UP steht:

Damals gab‘s keine gleichgeschlechtliche Ehe!

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Stimmt, @franse ist vermutlich ein „Er“. Gut aufgepasst!

Aber rechtlich ändert sich dadurch nichts.

Bin immernoch nicht schlauer

Wie schreibe ich jetzt nun den Widerspruch?

"Ich widerspreche dem Ablehnungsbescheid, weil … "
Bringt ja wahrscheinlich sowieso nichts :woman_shrugging:t2:

„Erbe ausgeschlagen“
Gab es denn überhaupt was zu erben, bzw. hat das Kind was geerbt?:thinking:

Es gab nur Schulden

Soweit ich verstanden habe, hast Du aber doch die „Musik“ bestellt, oder nicht?
Vielleicht solltest Du anwaltliche Hilfe suchen:

Erbe und Bestattungspflicht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Ausschlagung des Erbes entbindet nicht von der Pflicht, sich um die Bestattung zu kümmern.
Dazu gelten allerdings Landesvorschriften; daher wäre ab und an die Angabe des Bundeslandes nicht schlecht.
Weiter glaube ich nicht, dass ohne irgendein Schreiben plötzlich ein Gerichtsvollzieher oder so vor der Tür steht - die werden erst bei Vorliegen eines Titels tätig.
Hier ist mE ein typischer Fall von „mal einen Anwalt fragen“.

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